Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

Ortsmitte Störmthal - Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.05.2020 bis 12.06.2020
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ in den Gemarkungen Störmthal und Rödgen der Gemeinde Großpösna nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2020 einen geänderten Geltungsbereich beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte Störmthal“ , inklusive textlicher Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, einschließlich Anlagen, in der Fassung vom 20.04.2020 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Im Vergleich zum Vorentwurf wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgrund der Fortschreibung des zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeptes und mit geänderten Planungsbedarf für verschiedene Flächen verkleinert. Der neue Geltungsbereich ist aus der untenstehenden Plandarstellung ersichtlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (Stand: 20.04.2020)
  2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand: 09.04.2020)
  3. Erfassungen zu den Artengruppen Aves, Microrchiroptera, Amphibien und Reptilien (Stand: 11/2017)
  4. Schalltechnische Untersuchung (Stand: 03.02.2020)
  5. Verkehrstechnische Untersuchung (Stand: 15.10.2019)
  6. Verschattungsstudie (Stand: 23.04.2019)
  7. Baugrundgutachten mit Ergänzungen (Stände:  22.08.2017, 08.02.2019, 13.02.2020)
  8. Konzept zur Wiedererrichtung der Schlossachse (Stand: Oktober 2018)
  9. Gestaltung Waldrand (Stand: 15.10.2019)
  10. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Schutzgüter (s. vollständige Bekanntmachung in den Dokumenten)

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte Störmthal“ mit Begründung, textlichen Festsetzungen und Hinweisen, städtebaulichem Entwurf sowie Umweltbericht, einschließlich Anlagen, in der Fassung vom 20.04.2020 wird in der Zeit

vom 11.05.2020 bis zum 12.06.2020

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag                                                                  13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag                      09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                      09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                  09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag                         09.00 Uhr - 12:00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie das Rathaus vorläufig für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Es wird daher um vorherige telefonische Anmeldung im Bauamt (034297/718-20,-21,-23,-24,-25) gebeten.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 11.05.2020 bis zum 12.06.2020 im Internet unter www.grosspoesna.de sowie www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Gemeindeverwaltung Großpösna schriftlich oder zur Niederschrift eingebracht werden. Auch hierfür wird um vorherige telefonische Anmeldung (s. o.) gebeten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 3 Abs. 2 Satz 3).

Dr. Gabriela Lantzsch

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Patrick Wiederanders

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297/71820

Fax: 034297/71810

E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de

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