Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Großpösna Öffentliche Auslegung

4. Änderung "Gewerbegebiet Störmthal Nord 1.1" der Gemeinde Großpösna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.03.2019 bis 12.04.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Störmthal Nord 1.1" in der Gemarkung Güldengossa der Gemeinde Großpösna nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2019 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Störmthal Nord 1.1“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt. Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich dieser 4. Änderung beinhaltet die Flurstücke 265/44, 265/53, 265/56 und 265/57 und eine Teilfläche des Flurstücks 265/28 der Gemarkung Güldengossa der Gemeinde Großpösna. Die 4. Änderung beinhaltet eine Erweiterung des Baufeldes auf dem Flurstück 265/53. Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Die notwendigen umweltbezogenen Informationen sind im Umweltbericht verfügbar und dargestellt. Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen beinhalten Aussagen und Erkenntnisse zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Flora, Klima und Luft, Naturerleben, Ortsbild und Erholung.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Störmthal Nord 1.1“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 11.03.2019 bis zum 12.04.2019

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten

Montag                                                       13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch          09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag             09.00 Uhr - 12:00 Uhr

ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können Betroffenheiten, die durch diese 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Störmthal Nord 1.1“ möglicherweise entstehen, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 11.03.2019 bis zum 12.04.2019 im Internet unter den Adressen www.grosspoesna.de eingesehen werden.

Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB).

Dr. Gabriela Lantzsch

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Detlef Richter

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297 718 20

Fax: 034297 718 10

E-Mail: detlef.richter@grosspoesna.de

Gegenstände

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  • Bekanntmachung
  • Geltungsbereich
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Karte zum Umweltbericht

Informationen

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