Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ der Gemeinde Großpösna nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2018 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ortsmitte“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt. Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich dieser 1. Änderung liegt auf einer Teilfläche des Flurstücks 2/4 der Gemarkung Großpösna der Gemeinde Großpösna.
Die 1. Änderung beinhaltet eine Erweiterung des Baufeldes des Bürger- und Vereinshauses an dessen Südseite für einen Anbau. Der Anbau hat eine Grundfläche von ca. 100 m2.
Dieser Anbau erhält an seiner Südwestseite einen barrierefreien Zugang. An dieser Stelle befinden sich derzeit 4 Stellplätze, die dadurch wegfallen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Die notwendigen umweltbezogenen Informationen sind im Umweltbericht verfügbar und dargestellt.
Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen beinhalten Aussagen und Erkenntnisse zu den Schutzgütern Pflanzen, Wasser, Lokalklima, Ortsbild und Erholung.
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ortsmitte“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 10.12.2018 bis zum 16.01.2019
öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna, Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgenden Zeiten
Montag 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12:00 Uhr
ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Betroffenheiten, die durch diese 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ möglicherweise entstehen, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren können die o. g. Unterlagen vom 10.12.2018 bis zum 16.01.2019 im Internet unter der Adresse www.grosspoesna.de eingesehen werden.
Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB).
Dr. Gabriela Lantzsch
Bürgermeisterin
Herr Wiederanders
Im Rittergut 1
04463 Großpösna
Tel.: 034297 718 25
Fax: 034297 718 10
E-Mail: patrick.wiederanders@grosspoesna.de