Bebauungsplan Gemeinde Großpösna Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Ortsmitte Störmthal"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.02.2018 bis 13.03.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Großpösna hat in seiner öffentlichen Sitzung am

22.01.2018 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte Störmthal“, bestehend

aus dem Strukturplan und der Begründung, in der Fassung vom 22.01.2018 gebilligt

und ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der räumliche

Geltungsbereich ist in der unten beigelegten Übersichtskarte dargestellt. Im

Rahmen des Bebauungsplanes „Ortsmitte Störmthal“ werden folgende Ziele verfolgt:

• Revitalisierung einer Brachfläche,

• Definition zulässiger Nutzungsarten und –formen sowie der überbaubaren Grundstücksflächen,

• Berücksichtigung der Belange der Wohnbevölkerung sowie des aufgrund der unmittelbaren

Lage am Störmthaler See vorhandenen Potenzials für die touristische Entwicklung

und den damit im Zusammenhang stehenden Belangen der Erholungssuchenden,

• Berücksichtigung des Ortsentwicklungskonzeptes Störmthal

• Berücksichtigung der Wohnbedarfsprognose Gemeinde Großpösna 2016

• Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Bereich des Bestands an Wohngebäuden,

• Gewährleistung einer dauerhaft gesicherten Erschließung, sowohl in verkehrlicher

Weise als auch in Hinblick auf die Ver- und Entsorgung, und

• Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Ortsmitte Störmthal“ bestehend aus dem

Strukturplan und der Begründung, in der Fassung vom 22.01.2018 wird in der Zeit

vom 12.02.2018 bis zum 13.03.2018

öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Großpösna,

Im Rittergut 1, 04463 Großpösna, Zimmer 110 (Auslegungsraum), während folgender

Zeiten ausgelegt:

Montag 13 Uhr - 15 Uhr

Dienstag 09 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 18 Uhr

Mittwoch 09 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 16 Uhr

Donnerstag 09 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr - 16 Uhr

Freitag 09 Uhr - 12 Uhr

Die o.g. Unterlagen können vom 12.02.2018 bis zum 13.03.2018 im Internet unter

www.grosspoesna. de und www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der

Gemeindeverwaltung Großpösna schriftlich oder zur Niederschrift

eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes

ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit

mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die von dem Antragsteller im Rahmen

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend

gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen

Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Dr. Gabriela Lantzsch

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Großpösna

Bauamtsleiter

Detlef Richter

Im Rittergut 1

04463 Großpösna

Tel.: 034297 718 20

Fax: 034297 718 10

E-Mail: detlef.richter@grosspoesna.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Strukturplan
  • Begründung

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