Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großharthau
Öffentliche Auslegung
Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnbebauung Rennersdorfer Straße“ Schmiedefeld
Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Rennersdorfer Straße“ Schmiedefeld in der Fassung vom 02.06.2020, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 0,5 ha. Betroffen sind Teile der Flurstücke 103/7 und 104/1 der Gemarkung Schmiedefeld.
Planungsziel ist es, die bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche für Wohnbebauung zu entwickeln.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Rennersdorfer Straße“ Schmiedefeld in der Fassung vom 02.06.2020 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 04.04.2022 bis einschließlich 06.05.2022
zu den Dienstzeiten:
Montag: 7:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 7:00 bis 12:00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 7:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 Bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr
im Zimmer 7 Bauverwaltung der Gemeinde Großharthau, 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Großharthau http://www.grossharthau.de sowie unter dem Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Hinweis:
Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035954/ 519829 oder per E-Mail an bauamt@grossharthau.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035954/ 519829 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@grossharthau.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Krauße, Bürgermeister
Frau Richardt
035954 5198 29