Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großharthau
Öffentliche Auslegung
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Großharthau
„Wohnbebauung Am Sonnenhang, Dresdener Straße"
Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 20.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Am Sonnenhang, Dresdener Straße" gefasst.
Die Änderung umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Wohnbebauung Am Sonnenhang, Dresdener Straße" (Flurstück 225/3 und Teile der Flurstücke 224/10, 224/7, 224/8, 226/7, 511/1 und 731 der Gemarkung Großharthau).
Planungsziel ist die Herausnahme der bisherigen Festsetzungen zur Dachgestaltung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Sonnenhang, Dresdener Straße" in der Fassung vom 20.01.2022 mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022
während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Großharthau, 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6, Zimmer 7.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Großharthau unter http://www.grossharthau.de einsehbar.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Hinweis:
Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035954 5198-29 oder per E-Mail an bauamt@grossharthau.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035954 5198-29 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@grossharthau.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Großharthau, 27.01.2022
Jens Krauße
Bürgermeister
Frau Richardt
Tel.-Nr. 035954 5198-29