Bebauungsplan Gemeinde Großharthau Beschluss

vorhabenbezogener Bebauungsplan "Rennersdorfer Straße" Schmiedefeld

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.06.2021 bis 23.07.2021
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Planzeichnung

Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Rennersdorfer Straße “ Schmiedefeld

Der Gemeinderat von Großharthau hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Rennersdorfer Straße" Schmiedefeld in der Fassung vom 06.01.2021, bestehend aus:

- Planzeichnung (Teil A)

- Textlichen Festsetzungen (Teil B)

- Begründung (Teil C)

gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 06.01.2021 (Teil C) wird gebilligt.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Gemeinde Großharthau, Bauverwaltung, Wesenitzweg 6, Zimmer 7 während der üblichen Dienststunden (Mo.7-12 und 13-16 Uhr, Di 7-12 und 13-18 Uhr, Mi 7-12 und 13-16 Uhr, Do 7-12 und 13-16 Uhr,

Fr. 7-12 Uhr) einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Großharthau unter www.grossharthau.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Kontaktperson

Frau Opitz

bauamt@grossharthau.de

Tel:.035954519829

Datenschutzerklärung

www.grossharthau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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