Bebauungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Wohnbebauung an der Albertmühle“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.08.2023 bis 08.09.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 mit Beschluss-Nr. BV 59/2023 SR den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle" in der Fassung vom 30.05.2023, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem dazugehörigen Sondergutachten zur Altlastensituation gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Hiernach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Ziel und Zweck der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der Brachflächen des ehemaligen Kohlelagerplatzes für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, den Standort im Sinne eines Lückenschlusses des im Zusammenhang bebauten Stadtteils Kleinraschütz in das städtebauliche Gefüge der umliegenden Wohnbebauung einzubinden. Das städtebauliche Konzept sieht die Einordnung eines durchgrünten Wohngebietes mit ca. 16 Wohngrundstücken für Einfamilien-/Doppelhausbebauung vor.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in der Planzeichnung in der Fassung vom 30.05.2023 zeichnerisch dargestellt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle", einschließlich der Begründung in der Zeit vom 

02. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag:                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus - Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende Planungsunterlagen liegen öffentlich aus:

  • Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle" (Planzeichnung - Teil A und Textliche Festsetzungen -Teil B) in der Fassung vom 30.05.2023,
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnbebauung an der Albertmühle" in der Fassung vom 30.05.2023
  • Sondergutachten (Positionspapier) zur Altlastensituation des Geländes der Altablagerung „Kohlelagerplatz“ in Kleinraschütz (SALKA 85100066), M.U.T. Meißner Umwelttechnik GmbH (Stand 11.01.2022).

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Dienststelle zur Einsicht bereitgehalten.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren sowie Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung an der Albertmühle" schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle vorbringen. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an stadtverwaltung@grossenhain.de. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Großenhain, den 12.07.2023

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

 

 

 

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Herr Enger

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-267

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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