Verfahren Stadt Großenhain Haushalt und Finanzen

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Großenhain für die Haushaltsjahre 2022/2023

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.06.2022 bis 08.07.2022
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Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain in der Sitzung am 18.05.2022 die Haushaltsssatzung für die Haushaltsjahr 2022 und 2023 (Anlage 1) beschlossen.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtige Bestandteile. Sie darf ohne die Bestätigung der Gesetzmäßigkeiten durch das Landratsamt Meißen, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, öffentlich bekanntgegeben werden. § 76 Abs. 3 Satz 4 Sächsische Gemeindeordnung findet keine Anwendung.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 der Großen Kreisstadt Großenhain wird gemäß § 76 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

  • in der Zeit vom 29. Juni 2022 bis einschließlich 7. Juli 2022
  • hier im Beteiligungsportal der Stadt Großenhain, zur kostenlosen Einsicht für jedermann, elektronisch zur Verfügung gestellt.

Einwendungen gegen die Haushaltssatzung können jedoch nicht mehr erhoben werden. 

Die einzelnen Bestandteile und Übersichten des Haushaltes 2022/2023 finden Sie links unter dem Punkt "Gegenstände".

Kontaktperson

Frau Mandy Herzog
Geschäftsbereichsleiterin Finanzen und Bildung
Telefon: 03522 304-235
 

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