Bebauungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nahversorgungsmarkt Husarenviertel"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.12.2021 bis 28.01.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Großenhain

gemäß § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

“Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 mit Beschluss BV 78/2021 SR den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“ in der Fassung vom 28.09.2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet unter Anwendung von § 3 Abs. 1 PlanSiG durch Einstellung der vollständigen Planunterlagen in das Internet statt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“ der Stadt Großenhain in der Fassung vom 28.09.2021 einschließlich der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG sowie der Sondergutachten:

  • BBE GmbH, 13.03.2021: Auswirkungsanalyse zur Prüfung der städtebaulichen Auswirkungen zur EDEKA-Neuansiedlung am Standort Remonteplatz in der Stadt Großenhain,
  • SLG Prüf- und ZertifizierungsGmbH, 26.08.2021: aktualisierte Schallimmissionsprognose zur geplanten Errichtung eines Edeka-Marktes am Standort Remonteplatz in 01558 Großenhain,
  • ERGO Umweltinstitut GmbH, 12.05.2021: Bericht zur Baugrund- und Bodenuntersuchung zum Neubau eines Einkaufsmarktes Großenhain Remonteplatz 3,
  • IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme, 14.08.2020: Machbarkeitsstudie/Verkehrsuntersuchung Erschließung Einzelhandelsfachmarkt in Großenhain,
  •  IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme, 09.08.2021: Fortschreibung zur Machbarkeitsstudie/Verkehrsuntersuchung Erschließung Einzelhandelsfachmarkt in Großenhain,
  • Ingenieurbüro Niegel, 23.09.2021: Fachbeitrag Wasserwirtschaft,

ist im Zeitraum

                                     vom 22. Dezember 2021 bis einschließlich 28. Januar 2022

auf der Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der RubrikStadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Großenhain,
Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain
während folgender Dienstzeiten für jedermann möglich:

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus am Freitag, dem 24.12.2021, und am Freitag, dem 31.12.2021, für den Besucherverkehr geschlossen ist.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen die nachfolgend genannten Schutzmaßnahmen zu beachten:

- Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung geltenden Hygiene- und Abstands-
  regeln der jeweils aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, diese können          unter Umständen den Zutritt zum Rathaus festsetzen (3G-Regel), und der aktuellen Bekanntma-          chung des Landkreises Meißen.

- Falls der öffentliche Besucherverkehr der Stadtverwaltung Großenhain aufgrund der aktuellen Lage
  durch den Coronavirus eingeschränkt ist, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung
  (Frau Schumacher - Tel. 03522 304-252 oder Sekretariat des GB Bau - Tel. 03522 304-247).

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtverwaltung@grossenhain.de.

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“

 

Großenhain, 09.12.2021

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Rita Schumacher

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