Bekanntmachung der Stadt Großenhain
gemäß § 13a Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
“Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 mit Beschluss BV 78/2021 SR den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“ in der Fassung vom 28.09.2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet unter Anwendung von § 3 Abs. 1 PlanSiG durch Einstellung der vollständigen Planunterlagen in das Internet statt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“ der Stadt Großenhain in der Fassung vom 28.09.2021 einschließlich der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG sowie der Sondergutachten:
ist im Zeitraum
vom 22. Dezember 2021 bis einschließlich 28. Januar 2022
auf der Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während folgender Dienstzeiten für jedermann möglich:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus am Freitag, dem 24.12.2021, und am Freitag, dem 31.12.2021, für den Besucherverkehr geschlossen ist.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen die nachfolgend genannten Schutzmaßnahmen zu beachten:
- Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung geltenden Hygiene- und Abstands- regeln der jeweils aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, diese können unter Umständen den Zutritt zum Rathaus festsetzen (3G-Regel), und der aktuellen Bekanntma- chung des Landkreises Meißen.
- Falls der öffentliche Besucherverkehr der Stadtverwaltung Großenhain aufgrund der aktuellen Lage durch den Coronavirus eingeschränkt ist, bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung (Frau Schumacher - Tel. 03522 304-252 oder Sekretariat des GB Bau - Tel. 03522 304-247).
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.
Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: stadtverwaltung@grossenhain.de.
Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“
Großenhain, 09.12.2021
Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister
Rita Schumacher