Bebauungsplan Stadt Großenhain Aufstellungsbeschluss

Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungsmarkt Husarenviertel", Stadt Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2021 bis 13.08.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 15. öffentlichen Sitzung am 05.05.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. BV 25/2021 SR

  1. Der Stadtrat beschließt nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 BauGB, für den Bereich der Flur-stücke Nr. 1079/37 und 1079/38, jeweils der Gemarkung Großenhain, (Grundstücks-bezeichnung: Remonteplatz 3, 01558 Großenhain) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Dieser trägt die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nahversorgungsmarkt Husarenviertel.
  2. Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entsprechend der Anlage 1 zur Beschlussvorlage.

Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB wird mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes folgendes Planungsziel angestrebt:

  • Errichtung/Neubau eines großflächigen EDEKA-Nahversorgungsmarktes als Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 1.820 m²,
  • Errichtung eines ca. 50 m² großen Windfangs,
  • Errichtung eines Bäckereicafés mit ca. 186 m² (hiervon ca. 40 m² Verkaufsfläche und146 m² Café-Nutzung),
  • Nebenflächen (Lager, Aufenthaltsräume etc.) im Umfang von ca. 859 m²,
  • ca. 180 Stellplätze.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 13 a ff. BauGB als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.  

Demnach gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Insbesondere wird hier von der Umweltprüfung sowie von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB abgesehen. Zur Einhaltung der Vorgaben des § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung durchgeführt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nahversorgungsmarkt Husarenviertel“ der Stadt Großenhain in der Fassung vom 01.06.2021 einschließlich der Anlagen

vom 08. Juli 2021 bis einschließlich 12. August 2021

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter: www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter: www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen zu den anstehenden Planungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden:

stadtverwaltung@grossenhain.de

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Großenhain, 08.06.2021

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung GroßenhainGeschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

el.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Datenschutzerklärung

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Gegenstände

Übersicht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Rechtsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • UVP-Vorprüfung
  • Auswirkungsanalyse BBE
  • Schallimmissionsprognose

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.