Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Großenhain Frühzeitige Beteiligung

Einladung zur Einwohnerversammlung am 22.06.2021

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.05.2021 bis 05.07.2021
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Planzeichnung

ORTSÜBLICHE BEKANNTGABE

Die Einwohnerversammlung 2021 der Großen Kreisstadt Großenhain wird für

Dienstag, den 22. Juni 2021, 18:00 Uhr,

in den Saal des Soziokulturellen Zentrums „Alberttreff" Großenhain, 1. Obergeschoss, Am Marstall 1, 01558 Großenhain mit folgender Tagesordnung einberufen:

1. Eröffnung durch den Oberbürgermeister Herrn Dr. Mißbach

2. Vorstellung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplanes der Stadt Großenhain

3. Diskussion und Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Großenhain

4. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner zu sonstigen Themen

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, an der Einwohnerversammlung teilzunehmen und Fragen zum vorgestellten sowie sonstigen Themen zu stellen.

Hinweise zur Sitzungsteilnahme aufgrund der Corona-Pandemie:

1. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der besseren Raumkapazitäten findet die Einwohnerversammlung im Saal des Soziokulturellen Zentrums „Alberttreff" Großenhain statt.

2. Die Einwohnerversammlung ist öffentlich, sodass Einwohnerinnen und Einwohner an dieser teilnehmen können. Im Sitzungsraum werden die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen, um z. B. die Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände zwischen allen Personen zu gewährleisten. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Zugang zum Sitzungsraum eventuell begrenzt werden muss, wenn die Platzkapazitäten ausgeschöpft sein sollten.

3. Die Kontaktdaten der Anwesenden werden zwecks Nachverfolgung von Infektionsketten vor Beginn der Veranstaltung erhoben und für die Dauer von vier Wochen gespeichert.

4. Im gesamten Gebäude und auch während der Veranstaltung gilt für alle Anwesenden (Mandatsträger, Verwaltungsangehörige, Einwohner, Gäste) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS; medizinischer Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Maske). Der MNS darf für die Dauer von Redebeiträgen abgenommen werden. Nach Beendigung des Redebeitrages ist der MNS wieder zu tragen. Wird die Pflicht zum Tragen eines MNS missachtet, stellt dies eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit im Sinne der aktuell gültigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung dar.

5. Bitte achten Sie als Sitzungsgast auch auf Ihren persönlichen Schutz vor Infektionen und halten Sie stets die geforderten Mindestabstände von 1,5 m zu Ihren Mitmenschen ein.

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Hinweis zu Fotoaufnahmen:

Die Stadtverwaltung Großenhain weist darauf hin, dass von dieser Veranstaltung Fotos gefertigt werden, insbesondere Übersichtsaufnahmen und/oder Gruppenbilder. Die Aufnahmen finden im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Großenhain Verwendung und werden zu diesem Zwecke gespeichert und archiviert. Falls Sie nicht fotografiert werden möchten, so informieren Sie darüber bitte zu Beginn der Veranstaltung die Vertreterin der Pressestelle der Stadtverwaltung Großenhain.

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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