Bebauungsplan Stadt Großenhain Erneute Beteiligung

Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung "Wohngebiet - An der Röderaue"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.03.2021 bis 09.04.2021
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 03.02.2021 mit Beschluss-Nr. 9/2021 SR den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung "Wohngebiet - An der Röderaue" in der Fassung vom 18.12.2020 mit Begründung und Anlagen hierzu gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Ziel und Zweck der Planung:

Bei dem Standort handelt es sich um einen ehemaligen Gewerbestandort (ehem. Großenhainer Hoch- und Tiefbau), welcher seit Jahren brachliegt und einen städtebaulichen Missstand darstellt. Geplant ist die Entwicklung einer vorwiegend ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Reihenhäusern.

Im südlichen Bereich des Plangebietes liegen Randbereiche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, daher sind planerisch ein breiter Grünstreifen sowie eine hochwasserangepasste Bauweise vorgesehen. Im nördlichen Teil des Plangebietes quert die Große Röder mit einem ebenfalls hier festgesetzten Überschwemmungsgebiet den Plangeltungsbereich.

Die Haupterschließung erfolgt zentral über die Martin-Scheumann-Straße. Hiervon zweigen nach Westen zwei Straßenanbindungen zur inneren Erschließung als befahrbare Wohnwege ab. Mit der Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung "Befahrbarer Wohnweg" wird hier auf eine durchaus flexible Ausnutzung des Straßenraumes orientiert. Zur Herstellung der Verkehrsanlagen wird ein Erschließungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger geschlossen.

Der Spielbereich wird von Südwesten nach Nordosten innerhalb des Plangeltungsbereiches verlagert. Die Herstellung des Spielplatzes soll durch den Vorhabenträger erfolgen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger geschlossen.

Zur Verbesserung der verkehrlichen Situation auch für Radfahrer wird von Seiten der Stadt Großenhain ein Gehweg mit der Option „Radfahrer frei“ entlang des westlichen Fahrbahnverlaufs der Martin-Scheumann-Straße geplant. Dieser wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes integriert.

Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Entsprechend § 2 Abs. 3 BauGB sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden dafür die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet - An der Röderaue" Großenhain einschließlich der Begründung in der Zeit vom

08. März 2021 bis 09. April 2021

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können von jedermann an die Stadt Großenhain abgegeben werden. Sie können dort auch zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift abgegeben werden: frichter@stadt.grossenhain.de

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung liegen folgende Unterlagen aus:

  • Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung "Wohngebiet - An der Röderaue" (Stand: 18.12.2020),
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung "Wohngebiet - An der Röderaue", (Stand: 18.12.2020) mit Anhang und Anlagen:
  • Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen zum Bebauungsplan der Innenentwicklung "Wohngebiet – An der Röderaue", Nr. G-6-19, R. Porsche Geoconsult, Dessau-Roßlau vom 02.10.2019
  • orientierende Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung ehem. "Großenhainer Hoch- und Tiefbau", Geoservice Bähr, 01816 Bad Gottleuba/Berggießhübel, OT Langenhennersdorf vom 27.08.2019
  • Nutzungsbeispiel (Stand 18.12.2020) 

Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls, wie nachfolgend ausgeführt, öffentlich ausgelegt: 

  • Landesdirektion Sachsen vom 19.03.2020 mit Hinweisen zu Belangen des Hochwasserschutzes (Lage von Teilbereichen der Planung in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet)
  • Landratsamt Meißen vom 24.02.2020 mit Hinweisen zu den Belangen des Wasserrechts (Versickerung von Niederschlagswasser), Abfall, Altlasten, Boden (Überführung der gutachterlichen Bewertung in den Bebauungsplan)
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 01.04.2020 mit Hinweisen zum Belang Hochwasserschutz (Lage von Teilbereichen der Planung in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet)
  • Landestalsperrenverwaltung Freistaat Sachsen vom 06.03.2020 mit Hinweisen zum Belang Hochwasserschutz (Lage von Teilbereichen der Planung in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet) 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter: www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadt à Aktuelles aus dem Rathaus à Amtliche Bekanntmachungen" sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter: www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden. Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der öffentlichen Auslegung im Geschäftsbereich Bau eingesehen werden. Die Stadt Großenhain weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.  

Großenhain, den 04.02.2021   

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain

Geschäftsbereich Bau/SG Planung und Bauverwaltung

Hauptmarkt 1

01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Fachgutachten Geotechnik
  • Fachgutachten Altlasten
  • Nutzungsbeispiel
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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