Bebauungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Nahversorgungsmarkt östlich der Dresdener Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.11.2019 bis 10.01.2020
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Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach den Bestimmungen des 
§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Als Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne von
§ 13a BauGB war nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch eine Allgemeine Vorprüfung abzuprüfen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Die Stadt Großenhain hat im Rahmen des Bauleitplanverfahrens diese Vorprüfung entsprechend den §§ 5 und 7 UVPG durchgeführt. Diese Prüfung ergab, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Damit besteht für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Feststellung ist gemäß § 5 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können im Rahmen der Offenlage des Planentwurfes (siehe unten) eingesehen werden.

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 mit Beschluss-Nr. BV 104/2019 SR den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungsmarkt östlich der Dresdner Straße“ in der Fassung vom 17.09.2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
 

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungsmarkt östlich der Dresdner Straße“ der Stadt Großenhain in der Fassung vom 17.09.2019 einschließlich der Allgemeinen Vorprüfung nach UVPG sowie der Sondergutachten:

  1. BBE Handelsberatung GmbH, 24.05.2018: Auswirkungsanalyse zur Prüfung der städtebaulichen Auswirkungen einer Verkaufsflächenerweiterung der Nahversorgungslagen Dresdner Straße und Am Gerberdamm in der Stadt Großenhain,
  2. PTV Group,14.09.2018: Verkehrsplanerische und -technische Untersuchung Anbindung von zwei Verbrauchermärkten an die Dresdner Straße,
  3. Planungsgesellschaft Scholz + Lewis GmbH, 05.09.2019: Neubau eines Nahversorgungsmarktes mit Stellplatzanlage BV 7151 Großenhain, Dresdner Straße 33 - Fachgutachten zum Vorhabenseinfluss auf das Hochwasserabflussverhalten der Großen Röder,
  4. IDU IT + Umwelt GmbH, 05.08.2019: Schalltechnisches Gutachten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorgungsmarkt östlich der Dresdner Straße“ Großenhain
     
    vom 5. Dezember 2019 bis einschließlich 10. Januar 2020
     
    in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:
     
    Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mittwoch          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
     
    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
     
    Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
     
    Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen zu den anstehenden Planungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

    Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden an:
    stadtverwaltung@grossenhain.de
     
    Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
     
    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
     
    Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
      
     
    Dr. Sven Mißbach

       Oberbürgermeister
 

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Vorhabens- und Erschließungsplan
  • Rechtsplan
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • UVP-Vorprüfung
  • Auswirkungsanalyse Handel
  • Verkehrsuntersuchung
  • Fachgutachten Hochwasser
  • Schallimmissionsprognose

Informationen

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