Bebauungsplan Stadt Großenhain Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nahversorgungsmarkt östlich der Dresdner Straße", Stadt Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2019 bis 10.04.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nahversorgungsmarkt östlich der Dresdner Straße

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain hat in seiner 30. öffentlichen Sitzung am 13.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. BV 49/2018 SR

  1. Der Stadtrat beschließt nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 2 BauGB, für den Bereich der Flurstücke Nr.: 385/3, 385/6, 385/7, 386/3, 387/3, 388/3, 388/4, 389, 390, 391/17, 391/18, 391/26, 391/31, 391/33, 391/35, 391/37, 391/38 der Gemarkung Großenhain einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Dieser trägt die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nahversorgungsmarkt östlich der Dresdner Straße.
  2. Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entsprechend der Anlage 1 zur Beschlussvorlage. 

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Aldi-Nahversorgungsmarktes mit einer Verkaufsraumfläche von 1.270 m².

Im Zuge der Bearbeitung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat sich herausgestellt, dass die Voraussetzungen gegeben sind, den Bebauungsplan gemäß § 13 a BauGB als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB aufstellen zu können. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung wird gemäß § 13 a ff. im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Demnach gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Insbesondere wird hier von der Umweltprüfung sowie von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB abgesehen. Zur Einhaltung der Vorgaben des § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung durchgeführt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungsmarkt östliche der Dresdner Straße“ der Stadt Großenhain in der Fassung vom 11.02.2019 einschließlich der Anlagen

 

vom 6. März 2019 bis einschließlich 10. April 2019

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der allgemeinen Sprechzeiten:

Montag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich am Mittwoch in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen mit Anregungen zu den anstehenden Planungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:

stadtverwaltung@grossenhain.de

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungsmarkt östliche der Dresdner Straße“ gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Großenhain, 27.02.2019

 Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan (Planzeichnung und Textl. Festsetzungen)
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Begründung
  • UVP-Vorprüfung
  • Vorprüfung zur städtebaulichen Verträglichkeit
  • Verkehrsplanerische und -technische Untersuchung

Informationen

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