Verfahren Stadt Großenhain Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKo) für das Stadtumbaugebiet „Äußerer Stadtring“ (2012 - 2030) in Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.03.2018 bis 09.04.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Stadtumbaugebiet "Äußerer Stadtring" (2012-2030)

Bekanntmachung der Stadt Großenhain

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEKo) für das Stadtumbaugebiet „Äußerer Stadtring“ (2012 - 2030) in Großenhain

Im Rahmen der Stadtentwicklung der Stadt Großenhain erfolgt aktuell eine Fortschreibung des bestehenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet „Äußerer Stadtring“ (2012 - 2020) gemäß § 171b BauGB. In diesem Zusammenhang ist neben der Beteiligung der relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch die betroffene Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB am Planungsprozess zu beteiligen.

Das städtebauliche Entwicklungskonzept beschreibt auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse die zukünftigen städtebaulichen Handlungsfelder der Stadt Großenhain und setzt Schwerpunkte hinsichtlich des Fördermitteleinsatzes. Übergeordnete Ziele sind die Behebung erheblicher städtebaulicher Funktionsverluste und eine qualitative Aufwertung des Stadtumbaugebietes.

Folgende vorläufigen Ziele und Maßnahmen sind für das städtebauliche Entwicklungskonzept „Äußerer Stadtring“ (2012 - 2030) vorgesehen:

  • Ausbau des Stadtteils als zentralen Standort der öffentlichen Daseinsvorsorge

  • Erhaltung der hohen Nutzungsdichte zentraler städtischer Lagen

  • Sicherung und Anpassung der Funktionalität der Gründerzeitquartiere

  • Erhaltung als integrierter Gewerbe- und Dienstleistungsstandort in Ergänzung zur Altstadt

  • nachhaltige Anpassung aufgrund Klimawandel sowie demographischen Wandel.

    Mit der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Äußerer Stadtring“ (2012 - 2030) nach § 171b BauGB wurde die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Geschäftsstelle Dresden, beauftragt.

    Da Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen nur im Zusammenwirken mit den privaten Eigentümern umsetzbar sind, bieten wir Ihnen Gelegenheit, sich über die Planungen der Stadt Großenhain im Vorfeld zu informieren. Der Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Stadtumbaugebiet „Äußerer Stadtring“ (2012 - 2030) liegt im Zeitraum

                                                           vom 08. März 2018 bis einschließlich 09. April 2018

    in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain, während folgender Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

    Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mittwoch: 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

    Freitag: 09:00 Uhr - 12.00 Uhr

    Die kompletten Konzeptunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt – Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

    Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

    Großenhain, 28.02.2018

    Dr. Sven Mißbach

    Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen  wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Frau Schumacher

Tel.: +49 (0) 3522 304-252

E-Mail: RSchumacher@stadt.grossenhain.de

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