Bebauungsplan Stadt Großenhain Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplans "Industriegebiet Großenhain Nord"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.02.2017 bis 03.03.2017
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung „Industriegebiet Großenhain Nord“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

1. Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat am 14.10.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Großenhain Nord“ nach § 2 BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um eine industrielle Großansiedlung 100 ha+ auf der ehemaligen Militärliegenschaft Flugplatz Großenhain zu ermöglich. Mit der Umsetzung der Planung wird angestrebt, einen städtebaulich geordneten, sich nahtlos an das bereits bestehende Industriegebiet „Flugplatz“ anschließenden industriellen Komplex zu entwickeln.

2. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 06.01.2017 sowie die dazugehörigen Anlagen (Lageplan der Kontaminationsstandorte, Lageplan der CEF-/FCS-Maßnahmen, Lageplan Verlagerung Verkehrslandeplatz Variante 1, Lageplan Verkehrslandeplatz Variante 2, Lageplan der Aufnahmepunkte, Artenschutzfachbeitrag, Faunistische Erfassung, Biotopkartierung, Beurteilung Baugrund und Boden, Entwässerungskonzept, Schallgutachten, Verkehrsgutachten)

liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                                      vom 09.02.2017 bis zum 10.03.2017

in der Stadtverwaltung Großenhain, 2. Etage, Geschäftsbereich Bau, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während folgender Zeiten:

Montag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch        09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag    09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag            09:00 – 12:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen zum Bebauungsplanverfahren wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Frau Wachs

Tel. +49 (0) 3522 304-257

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