Verfahren Stadt Großenhain Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) für das Gebiet „Zentrum“ in Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.05.2019 bis 31.05.2019
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Geltungsbereich SEKo "Zentrum"

Beschluss des Stadtrates Großenhain

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner 37. öffentlichen Sitzung am 15.05.2019 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. BV 40/2019 SR

Der Stadtrat beschließt das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKO) " Zentrum" vom April 2019 als Fördergebietskonzept nach § 171 b Abs. 2 BauGB. Den darin formulierten Zielen sowie dem Maßnahmenkonzept mit den Schwerpunktmaßnahmen wird die Zustimmung erteilt.

Großenhain, 16.05.2019

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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