Bebauungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans "Industriegebiet Großenhain Nord", Stadt Großenhain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.04.2019 bis 12.06.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Industriegebiet Großenhain Nord“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 12.02.2019 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 12.02.2019 sowie die dazugehörigen Anlagen wurden gebilligt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Bebauungsplan „Industriegebiet Großenhain Nord“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht in der Fassung vom 12.02.2019 sowie den dazugehörigen Anlagen

vom 6. Mai 2019 bis einschließlich 12. Juni 2019

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während der Dienstzeiten:

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch          09:00 Uhr bis 12:00

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die kompletten Planentwurfsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.

[2] Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan „Industriegebiet Großenhain Nord“ vom Büro für ökologische Studien, Naturschutzstrategien und Landschaftsplanung, 03.02.2016

[3] Faunistische Erfassungen zum Bebauungsplan „Industriegebiet Großenhain Nord“ vom Büro für ökologische Studien, Naturschutzstrategien und Landschaftsplanung, 02.09.2015

[4] Dokumentation der durchgeführten Untersuchung und Beurteilung des Bodens bzw. Baugrunds 1. Fortschreibung von OBUL Oberlausitzer Baustoff- und Umweltlabor GmbH, 08.02.2019

[5] Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan „Industriegebiet Großenhain Nord“ von Ingenieurbüro Richter und Kaup, 31.07.2018

[6] Schalltechnisches Gutachten von IDU Ingenieurgesellschaft für Datenverarbeitung und Umweltschutz mbH, 11.12.2018

[7] Verkehrsplanerische Untersuchung von IVAS Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme, Januar 2018

[8] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß
§ 4 (1) BauGB

  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge vom 16.03.2017
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.03.2017
  • Landratsamt Meißen – gebündelte SN der Ämter vom 05.07.2017
  • Landesamt für Straßenbau und Verkehr, NL Meißen vom 13.03.2017
  • Landesamt für Archäologie vom 14.02.2017
  • Sächsisches Oberbergamt vom 06.03.2017
  • LAG Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e.V. vom 17.03.2017
  • NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 16.03.2017
  • Abwasserzweckverband Großenhain vom 07.03.2017
  • Wasserversorgung Riesa Großenhain GmbH vom 10.02.2017
  • Polizeidirektion Dresden vom 20.02.2017
  • Gemeinde Glaubitz vom 09.02.2017
  • Gemeinde Ebersbach vom 28.02.2017
  • Historische Flugzeuge J. Koch vom 08.03.2017

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1], [4], [5] und [8] (SN – Regionaler Planungsverband vom 16.03.17; SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; SN – Sächs. Oberbergamt vom 06.03.17, SN – LASuV, NL Meißen vom 13.03.17; SN – Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.03.17; SN – AZV Großenhain vom 07.03.2017; SN – Wasserversorgung Riesa Großenhain GmbH vom 10.02.2017 und SN – LAG Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e.V. vom 17.03.2017)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Trinkwasser, Löschwasser Bewirtschaftungsregeln/ Ziele und Bewertungen bezüglich EU-Wasserrahmenrichtlinie, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Vorkommen von Altlasten, Stand der Altlastensanierung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1] und [8] (SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17)
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1] und [8] (SN – LAG Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e.V. vom 17.03.2017)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1] und [8] (SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; SN – Regionaler Planungsverband vom 16.03.17)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1], [2], [3] und [8] (SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; SN – LAG Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen e.V. vom 17.03.2017; SN – NABU Landesverband Sachsen e.V. vom 16.03.2017)
  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fledermäuse, Amphibien und Reptilien (Zauneidechse), NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1], [6], [7] und [8] (SN – Regionaler Planungsverband vom 16.03.17; SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17; SN – Polizeidirektion Dresden vom 20.02.2017; SN – Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.03.17; SN – Gemeinde Glaubitz vom 09.02.2017; SN – Gemeinde Ebersbach vom 28.02.2017; SN – Historische Flugzeuge J. Koch vom 08.03.2017)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Auswirkungen auf angrenzende kammerzugehörige Unternehmen, Radonschutz, Öffentlichen Personennahverkehr, Rad- und fußläufige Anbindung, Verkehrsaufkommen, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1] und [8] (SN – Landesamt für Archäologie vom 14.02.17; SN – Landratsamt Meißen vom 05.07.17)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden, an:

stadtverwaltung@grossenhain.de

Sofern Sie von der Übersendung der Stellungnahme auf dem herkömmlichen Postweg Gebrauch machen, übermitteln Sie uns diese bitte zusätzlich noch elektronisch als Word-Dokument an die o. g. Mailadresse.

Öffentlich nicht zugängliche Normen und Verordnungen, welche Festsetzungen der Planung betreffen, werden an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Großenhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Großenhain, 24.04.2019

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Tel.: +49 (0) 3522 304-247

E-Mail: stadtverwaltung@grossenhain.de

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