Bebauungsplan Stadt Großenhain Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans "Wohngebiet Zschauitzer Landstraße" Großenhain/OT Zschauitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.07.2018 bis 05.09.2018
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Großenhain

Bebauungsplan „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ Großenhain / OT Zschauitz

Entwurf

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 07.02.2018 mit Beschluss-Nr. BV 7/2018 SR den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ der Stadt Großenhain im Ortsteil Zschauitz in der Fassung vom 19.12.2017 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen sowie Gutachten vor:

Umweltbericht zum Bebauungsplan i. d. F. vom 19.12.2017

  • Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ i. d. F. vom 29.09.2017, Ingenieurbüro für Lärmschutz Förster & Wolgast (Gutachten Nr.: 25317)

  • Die Unterlage trifft Aussagen zur Eignung der vorgesehenen Planfläche für die beabsichtigte Nutzung aus schalltechnischer Sicht und untersucht insbesondere, ob und in welchem Maß schädliche Umwelteinwirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Straßenverkehrsgeräusche im Plangebiet vorhanden oder zu erwarten sind.

Geotechnischer Bericht für die Erschließung des Wohnbaugebietes in Zschauitz i. d. F. vom 31.07.2017, Ingenieurbüro Dr. Tille (Bericht-Nr. E17-014P)

  • Das Gutachten beinhaltet die Ergebnisse der geotechnischen Untersuchung, Baugrund-betrachtungen, Gründungsvorschläge sowie Hinweise zu Erdarbeiten, Wasserhaltung und Regenwasserversickerung im Plangebiet.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ i. d. F. vom 13.06.2017

  • Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 20.07.2017 – Thema: Immissionsschutz, Naturschutz, Wasser, Abfall/Altlasten, Denkmalschutz
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 25.07.2017 – Thema: Geologie, natürliche Radioaktivität, Regenwasserversickerung
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens, Stellungnahme vom 26.07.2017 – Thema: Kompensationsmaßnahmen, artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände

Umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen zu folgenden Belangen vor:

  • Schallschutz (Verkehrslärm)
  • Landschaftsschutz (Frei- und Grünflächenverlust, Charakter des ländlichen Raumes)
  • Grünordnung (Biotopbewertung der Heckenpflanzung, Durchgrünung)
  • Artenschutz (Ersatzmaßnahmen, Habitatverlust)
  • hydrologische Bedingungen (Regenwasserversickerung, Oberflächenwasserabfluss)

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB liegt der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ der Stadt Großenhain im Ortsteil Zschauitz in der Fassung vom 19.12.2017 einschließlich der Begründung sowie den umweltbezogenen Informationen und mit den nach Einschätzung der Stadt Großenhain wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben

                                       vom 1. August 2018 bis einschließlich 5. September 2018

in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, 2. Obergeschoss, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain während folgender Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag            09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch          14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag             09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes auch über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt - Aktuelles aus dem Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Zschauitzer Landstraße“ Großenhain / OT Zschauitz schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Großenhain vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Großenhain, 25.07.2018

Dr. Sven Mißbach

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/
SG Planung und Bauverwaltung
Hauptmarkt 1
01558 Großenhain

Frau Wachs

Tel.: +49 (0) 3522 304-257

E-Mail: SWachs@stadt.grossenhain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und Textliche Festsetzungen
  • Begründung mit GOP
  • Umweltbericht
  • Schallimmissionsprognose
  • Geotechnischer Bericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen LRA Meißen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen LfULG
  • Umweltbezogene Stellungnahmen LAG

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.