Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Grimma
Beschluss über die Aufstellung und die öffentliche Beteiligung zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 „Nahversorger Hohnstädt-Wasserturmstraße“ gemäß § 13 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner Sitzung am 20.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 „Nahversorger Hohnstädt-Wasserturmstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. SR 10.22 – VI 1059).
Der Geltungsbereich befindet sich östlich der B 107/Wurzener Straße und umfasst die Flurstücke (bzw. Teile der Flurstücke) 1/16 (tlw.), 1/27 (tlw.), 1/29 (tlw.), 1/31, 1/33, 239/12 (tlw.) und 1049 in der Gemarkung Hohnstädt auf einer Fläche von ca. 1,09 Hektar. Der Bereich der zeichnerischen Änderungen ist auf der Planzeichnung abgegrenzt. Der Geltungsbereich ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 50 „Nahversorger Hohnstädt-Wasserturmstraße“ in der Fassung vom 26.01.2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR 04.23 – VI 1122).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
30.05.2023 bis einschließlich 07.07.2023
während der nachfolgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma aus:
Montags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstags: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit seiner Begründung sind während des o.g. Beteiligungszeitraums im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://www.grimma.de/bauen-und-wirtschaft/stadtentwicklung
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an wolff.janine@grimma.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Amt für Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Grimma, Markt 17, 04668 Grimma, Frau Wolff, Tel. 03437 / 98 58 700, auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Grimma, den 04.05.2023
Matthias Berger
Oberbürgermeister
Frau Simone Kluge