Bebauungsplan Stadt Grimma Öffentliche Auslegung

B-Plan Nr. 91 "Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt" - Entwurf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.01.2023 bis 08.03.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 mit Beschluss-Nr. SR 12.22 – VI 1085 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt“ in Grimma, in der Fassung vom 07.10.2022 samt Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Entsprechend den langfristigen Entwicklungskonzepten der Stadt Grimma sollen Flächen nördlich der Autobahn A 14 unterhalb des Hengstberges für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet werden, um das Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen für ansässige Unternehmen oder auch neu hinzuziehende Firmen zu erweitern. Damit soll die wirtschaftliche Basis der Stadt Grimma weiter gestützt und entwickelt werden.

Da sich die Plangebietsflächen im so genannten Außenbereich befinden, ist die erforderliche städtebauliche Ordnung nur über ein Bebauungsplanverfahren zu schaffen.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert bzw. wurde aus planerischen Erwägungen verkleinert.

Das Plangebiet umfasst nun nachfolgend aufgeführte Flurstücke in der Gemarkung Hohnstädt mit einer Fläche von ca. 26,75 ha.

Folgende Flurstücke befinden sich komplett im Geltungsbereich (Gemarkung Hohnstädt): 142/1; 273; 274; 1041, 1044/2 und 140/1.

Folgende Flurstücke befinden sich teilweise im Geltungsbereich (Gemarkung Hohnstädt): 126/1; 131/1; 132/1; 135/1; 136/1; 344/2; 225/2; 224/2; 1040; 1042; 1043; 238/1; 1039/4; 142/10; 275/1; 272; 111/1; 112/1; 115/1; 117/1; 120/1; 121/1; 125/1; 307/4; 1037/4 und 1045/10.

Das Plangebiet soll als Industrie- und Gewerbegebiet nach den §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und entwickelt werden.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden ab dem 11.01.2023 bis zum 15.02.2023 gemäß   § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Umweltverbände werden an der öffentlichen Auslegung beteiligt. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und werden ausgelegt:

  • Umweltbericht (integriert in der Begründung) mit Stand 07.10.2022 zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft
  • Grünordnerische Aussagen mit Bestandserfassung, Grünkonzept, Vorschlägen für grünordnerische Maßnahmen und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Sächsischer Handlungsempfehlung, mit Stand vom 07.10.2022
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Endbericht zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt“ der Stadt Grimma, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dipl.-Biol. Dr. Petra Strzelczyk, mit Stand vom 31.08.2022
  • Endbericht Fledermauserfassung, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dipl.-Biol. Dr. Petra Strzelczyk, mit Stand vom 02.11.2021
  • Artenschutzfachliches Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG, NSI Leipzig, Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. zum Ergebnisplan Arterfassung (Reptilien, Amphibien und Brutvögel), Endfassung vom Oktober 2021
  • Reptilienerfassung 2019, NSI Leipzig, Naturschutzinstitut Region Leipzig e.V. mit Stand vom November 2020
  • Konflikteinschätzung und Maßnahmenausblick, bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dipl.-Biol. Dr. Petra Strzelczyk, mit Stand vom 24.08.2022
  • Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 91 – „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 3. Abschnitt“, Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Mittweida mit Stand vom 25.08.2022
  • Baugrunduntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 91 – „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 3. Abschnitt“, ICP GmbH Markranstädt, mit Stand vom 05.09.2022
  • Verkehrsuntersuchung für den Bebauungsplan Nr. 91 – „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III – A 14, 3. Abschnitt“, IVAS- Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme, mit Stand vom 24.06.2021
  • Scoping-Anfrage vom 16.06.2021 mit Anlage Plan
  • Vorläufige Stellungnahmen zur Scoping-Anfrage:
  • Landratsamt Landkreis Leipzig vom 08.07.2021
  • Landesdirektion Sachsen vom 07.07.2021
  • Regionaler Planungsverband Westsachsen vom 06.07.2021
  • Landesamt für Straßenbau und Verkehr Leipzig vom 24.06.2021
  • Stellungnahmen (gewichtig) aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB
  • Landratsamt Landkreis Leipzig, 30.03.2022
  • Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung/Stadtentwicklung, 21.03.2022
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 24.03.2022
  • Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 17.03.2022

Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen beinhalten Aussagen und Erkenntnisse zu den Schutzgütern:

  • Schutzgut Mensch, inkl. menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Luft
  • Schutzgut Klima
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 3. Abschnitt“ in Grimma in der Fassung vom 07.10.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) samt der Begründung und dem Umweltbericht liegen gemäß   § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 30.01.2023 bis zum 08.03.2023

öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 in 04668 Grimma während der Öffnungszeiten:

Montag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Betroffenheiten, die durch diesen Bebauungsplan möglicherweise entstehen, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 3. Abschnitt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung sowie dem Umweltbericht sind auch im Internet auf der Website der Stadt Grimma unter www.grimma.de

oder über das Landesportal

www.buergerbeteiligung.sachsen.de

abrufbar.

Für Rückfragen steht das beauftragte Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig, Herr Mielke,

Tel.: 0341 / 41 5 41 511

sowie per E-Mail: t.mielke@icl-ing.com zur Verfügung.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Grimma, den 10.01.2023

Matthias Berger

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma

Frau Kluge, Tel. 03437/9858-710

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