Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 mit Beschluss-Nr. SR 12.22 – VI 1085 den Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A 14, 3. Abschnitt“ in Grimma, in der Fassung vom 07.10.2022 samt Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichtes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Entsprechend den langfristigen Entwicklungskonzepten der Stadt Grimma sollen Flächen nördlich der Autobahn A 14 unterhalb des Hengstberges für eine gewerbliche Nutzung vorbereitet werden, um das Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen für ansässige Unternehmen oder auch neu hinzuziehende Firmen zu erweitern. Damit soll die wirtschaftliche Basis der Stadt Grimma weiter gestützt und entwickelt werden.
Da sich die Plangebietsflächen im so genannten Außenbereich befinden, ist die erforderliche städtebauliche Ordnung nur über ein Bebauungsplanverfahren zu schaffen.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert bzw. wurde aus planerischen Erwägungen verkleinert.
Das Plangebiet umfasst nun nachfolgend aufgeführte Flurstücke in der Gemarkung Hohnstädt mit einer Fläche von ca. 26,75 ha.
Folgende Flurstücke befinden sich komplett im Geltungsbereich (Gemarkung Hohnstädt): 142/1; 273; 274; 1041, 1044/2 und 140/1.
Folgende Flurstücke befinden sich teilweise im Geltungsbereich (Gemarkung Hohnstädt): 126/1; 131/1; 132/1; 135/1; 136/1; 344/2; 225/2; 224/2; 1040; 1042; 1043; 238/1; 1039/4; 142/10; 275/1; 272; 111/1; 112/1; 115/1; 117/1; 120/1; 121/1; 125/1; 307/4; 1037/4 und 1045/10.
Das Plangebiet soll als Industrie- und Gewerbegebiet nach den §§ 8 und 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt und entwickelt werden.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden ab dem 11.01.2023 bis zum 15.02.2023 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Umweltverbände werden an der öffentlichen Auslegung beteiligt. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und werden ausgelegt:
Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen beinhalten Aussagen und Erkenntnisse zu den Schutzgütern:
Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 3. Abschnitt“ in Grimma in der Fassung vom 07.10.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) samt der Begründung und dem Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 30.01.2023 bis zum 08.03.2023
öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17 in 04668 Grimma während der Öffnungszeiten:
Montag von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Betroffenheiten, die durch diesen Bebauungsplan möglicherweise entstehen, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Planungsunterlagen zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 91 „Industrie- und Gewerbegebiet Nord III - A14, 3. Abschnitt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung sowie dem Umweltbericht sind auch im Internet auf der Website der Stadt Grimma unter www.grimma.de
oder über das Landesportal
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
abrufbar.
Für Rückfragen steht das beauftragte Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig, Herr Mielke,
Tel.: 0341 / 41 5 41 511
sowie per E-Mail: t.mielke@icl-ing.com zur Verfügung.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Grimma, den 10.01.2023
Matthias Berger
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03, Markt 17, 04668 Grimma
Frau Kluge, Tel. 03437/9858-710