Bebauungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.07.2023 bis 11.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanes

„BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf“ am Berzdorfer See

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „BS 16 - Hochbunker Tagebau Berzdorf“ beschlossen und am 10.02.2020 den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der folgenden Flurstücke:

  • Gemarkung Hagenwerder Flur 5, Flurstücke 183/24, 216
  • Gemarkung Schönau-Berzdorf, Flurstücke 2505/7, 2511/1 und 2482/19.

Das Plangebiet befindet sich am Südufer des Berzdorfer See, im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen, zwischen der Blauen Lagune und dem Ortsteil Tauchritz.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

vom 10.07.2023 bis 11.08.2023

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag      08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                         08:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                            08:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In den Auslegungsunterlagen sind auch der Umweltbericht einschließlich Artenschutzrechtliche Prüfung, Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, Biotoptypenkartierung, Schallschutzgutachten sowie ein Entwässerungskonzept als Bestandteil der Begründung enthalten. Ebenso sind die gebündelten Stellungnahmen des Landratsamtes Görlitz, die Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der Landesdirektion Dresden zu den Belangen Immissionsschutz, Naturschutz und Wasserrecht enthalten.

Folgende umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

Boden und Fläche:

  • anthropogen verändertes Gelände
  • dauerhafter Verlust von Böden durch Versiegelung

Wasser:

  • Betroffenheit von Grundwasser durch örtliche Versickerung des Niederschlagswassers

Klima und Luft:

  • geringe und nur temporäre Beeinträchtigung während der Bauphase

Landschaft:

  • die vorhandenen Kulturdenkmale werden als Zeugnisse der industriellen Vorprägung des Gebietes erhalten
  • keine Schutzgebiete oder geschützte Teile von Natur und Landschaft betroffen

Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt:

  • anthropogen verändertes Gelände
  • keine Beeinträchtigung von Waldflächen gemäß SächsWaldG
  • Artenschutzrechtliches Gutachten liegt vor
  • Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung liegt vor
  • Biotoptypenkartierung liegt vor
  • geschützte Biotope vorhanden (Einzelbaum, > 60 Jahre, höhlenreich und Schilfröhricht außerhalb stehender Gewässer) – Erhalt
  • besonders planungsrelevante Arten, für welche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen wurden: Zauneidechse, Karmingimpel und Turmfalke
  • Maßnahmen zum Erhalt/Neuanlage von Ersatzhabitaten
  • Verringerung der Beeinträchtigung durch Festlegung von Bauzeiträumen sowie Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen

Mensch und die menschliche Gesundheit:

  • geringe Beeinträchtigung durch erhöhten PKW-Verkehr
  • Verbesserung der Freizeit- und Erholungsangebote in der Umgebung
  • Schalltechnisches Gutachten liegt vor

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

  • Archäologischer Relevanzbereich
  • Kulturdenkmale nach § 2 SächsDSchG
  • positive Auswirkung durch Gebäudesanierung
  • keine negative Beeinträchtigung

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html

sowie unter

https://www.berzdorfer-see.eu/News.html einsehbar.

Im Landesportal Sachsen sind unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite die Bekanntmachung und ab 10.07.2023 die Auslegungsunterlagen einsehbar. Eine Stellungnahme kann dort eingestellt werden.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.06.2023 im Amtsblatt der Stadt Görlitz sowie am 30.06.2023 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 06.06.2023                                                             

 

gez. Octavian Ursu

Verbandsvorsitzender Planungsverband „Berzdorfer See“

Kontaktperson

Kerstin Mühle

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

 

Tel. 03581 - 67 2112

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