Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

VBP 45 - Erweiterung Nahversorger Promenadenstraße / Wiesenweg - Aufstellung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.05.2023 bis 27.06.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45

„Erweiterung Nahversorger Promenadenstraße / Wiesenweg“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Erweiterung Nahversorger Promenadenstraße / Wiesenweg“ beschlossen. Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden Nahversorgers von aktuell 800 qm Verkaufsfläche auf maximal 1.000 qm Verkaufsfläche sowie die Errichtung eines separaten Backshops mit einer Verkaufsfläche von maximal 50 qm.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 328 teilweise, 634 teilweise und 329/3 der Gemarkung Görlitz Flur 64. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im Westen der Stadt Görlitz, im Stadtteil Biesnitz, nördlich der Promenadenstraße.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 24.05.2023 bis zum 27.06.2023 in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, Zimmer 064, während der Sprechzeiten

          Dienstag                          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

          Donnerstag                      9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

          Freitag                             9:00 – 12:00 Uhr

informieren und sich innerhalb der oben genannten Frist dazu äußern.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.05.2023 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

 

Görlitz, den 21.04.2023

 

gez. Octavian Ursu

Stadt Görlitz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Renate Heim

Stadtvertwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

 

Tel. 03581 - 67 2450

Gegenstände

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  • Geltungsbereich

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