Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

VBP 44 - Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.04.2023 bis 31.05.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 „Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung einschließlich der zugehörigen Anlagen (Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Konzeption Medienerschließung, Begründung Lageplan Niederschlagswasserableitung) mit Entwurfsstand 13.09.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.

Der Vorhabenstandort, welcher Teilflächen des ehemaligen Kalkwerkes Ludwigsdorf umfasst, befindet sich westlich der Ortschaft Ludwigsdorf, in einer Entfernung von ca. 400 m zum Oder-Neiße-Radweg. Prägend sind die historischen Elemente des Kalkabbaus (Reste einer historischen Ofenmauer), die bestehende, zum Teil ruinöse Bausubstanz, das Grünland mit integriertem Baumbestand, ein kleines Abbaugewässer sowie die vorhandenen Wege, welche größtenteils mit Asphalt, Pflaster oder Betonplatten befestigt sind. Umgeben wird der Vorhabenstandort im Norden, Osten und Westen von Baumbestand (teilweise auf einer Abraumhalde mit steilen Böschungen wachsend) und im Süden von Ackerflächen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung einschließlich der zugehörigen Anlagen (Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan, Konzeption Medienerschließung, Begründung Lageplan Niederschlagswasserableitung), mit Entwurfsstand 13.09.2022 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

26.04.2023 bis einschließlich 31.05.2023

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann aus:

Montag                                               08.00 – 16.00 Uhr

(außer 01.05.2023 (Tag der Arbeit) und 29.05.2023 (Pfingstmontag))

Dienstag                                             08.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                                             08.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                                        08.00 – 16.00 Uhr

(außer 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt))

Freitag                                                08.00 – 12:00 Uhr

(außer 19.05.2023 (Verwaltung geschlossen))

Bestandteil der Planentwurfsunterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen der Auslegung sind auch im Zentralen Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Es wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung, dieser ist Bestandteil der Begründung, Entwurfsstand: 13.09.202,

[2]        Lageplan zur bestehenden und geplanten Niederschlagswasserableitung, Stand: 13.09.2022,

[3]        Medienerschließungskonzeption zum „Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf“,                              4. Ausfertigung, IBOS, Stand: 02.09.2022,

[4]        eingegangene Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligungen gemäß § 4                Abs. 1 BauGB.

  • SN - Landesdirektion Sachsen vom 09.03.2021,
  • SN - Regionaler Planungsverband vom 09.02.2021,
  • SN - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.02.2021,
  • SN - Sächsisches Oberbergamt vom 18.03.2021,
  • SN - Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 26.02.2021,
  • SN - Polizeidirektion Görlitz vom 17.02.2021,
  • SN – Stadtverwaltung Görlitz/ Amt 68 – gebündelte Stellungnahme vom 10.02.2021.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen/ biologische Vielfalt, auf Boden und Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter geprüft.

 

Folgende umweltbezogene Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern und zu dessen Auswirkungen der Bebauungsplanung liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1] sowie in [4] vom:

Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 26.02.2021, Sächsisches Oberbergamt vom 18.03.2021, Regionaler Planungsverband vom 09.02.2021, Landesdirektion Sachsen vom 09.03.2021, Polizeidirektion Görlitz vom 17.02.2021:

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Auswirkungen durch Emissionen wie Licht (Blendung), Lärm (Regelung von Nutzungszeiten unter Aspekt des Immissionsschutzes), Abständen zur Wohnbebauung, Kampfmittel, Löschwasser, Trinkwasser, Schmutzwasser, Altbergbauflächen davon ausgehende Gefahren, Nutzung als Badegewässer, Abstand des geplanten Campingplatzes zu einem Vorrang- und Eignungsgebiet für die Nutzung der Windenergie, touristische Nutzung der Flächen, Leichtigkeit des Verkehrs, Unfallschwerpunkte, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna) und Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1] sowie in [4] vom:

Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 26.02.2021, Stadtverwaltung Görlitz/ Amt 68 – gebündelte Stellungnahme vom 10.02.2021:

  • es werden Aussagen zur Flora getroffen: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützter Biotope, Wald- und Waldabstand, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, NATURA 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen,
  • es werden Aussagen zur Fauna getroffen: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Reptilien, NATURA 2000, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Wechselkorridore und Lebensraum für Wildtiere, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1] sowie in [4] vom:

Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 26.02.2021, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.02.2021, Sächsisches Oberbergamt vom 18.03.2021, Stadtverwaltung Görlitz/ Amt 68 – gebündelte Stellungnahme vom 10.02.2021:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Altbergbauflächen davon ausgehende Gefahren, natürlichen Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:

  • finden sich in [1]:
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1]:
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1]:
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Kulturlandschaft, Auswirkungen des Planvorhabens.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Zeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Campingplatz am Kalkwerksee Ludwigsdorf“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html und im Zentralen Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.04.2023 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

 

Görlitz, den 04.04.2023                                

 

gez. Octavian Ursu

Stadt Görlitz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Oliver Standke

 

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stasdtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel. 03581 - 67 1555

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.