Bebauungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BP 44 A - Nördliches VEAG-Gelände Hagenwerder - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.11.2022 bis 23.12.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 A „Nördliches VEAG-Gelände Hagenwerder“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 die Änderung des Geltungsbereiches zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 A „Nördliches VEAG-Gelände Hagenwerder“ beschlossen und den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 A „Nördliches VEAG-Gelände Hagenwerder“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Grünordnungsplan (Teil C), den grünordnerischen Festsetzungen (Teil D) sowie der Begründung (Teil 1) inklusive des Umweltberichtes (Teil II), einschließlich der zugehörigen Anlagen, mit Entwurfsstand vom 07.09.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Die Änderung des Geltungsbereiches umfasst die Ausgliederung des Kreisverkehres an der S 128 (Berzdorfer Str./ Nickrischer Str./ Hafenstraße) und die Anlage von Abbiegespuren An der B 99 sowie die Erweiterung des Geltungsbereiches im Südwesten des Plangebietes zur Anbindung/ Ausbau eines Knotenpunktes an die S 128 (Berzdorfer Straße/ Alte Kraftwerksstraße). Aus dem Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 A entfallen daher:

  • die Teilfläche des Flurstückes 28/2, Flur 2 der Gemarkung Hagenwerder,
  • die Teilflächen der Flurstücke 15/8, 15/10, Flur 3 der Gemarkung Hagenwerder,
  • das Flurstück 83 und die Teilflächen der Flurstücke 79/4, 80/2, 82/5, 89/3, 90 und 473/11, Flur 6 der Gemarkung Hagenwerder.

Für die südwestliche Erweiterung des Geltungsbereiches werden:

  • die Teilflächen der Flurstücke 450/8, 473/ 3und 473/8, Flur 6 der Gemarkung Hagenwerder 

aufgenommen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 A ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 A.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 A „Nördliches VEAG-Gelände Hagenwerder“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Grünordnungsplan (Teil C), den grünordnerischen Festsetzungen (Teil D) sowie der Begründung (Teil I) inklusive des Umweltberichtes (Teil II), einschließlich der zugehörigen Anlagen, mit Entwurfsstand vom 07.09.2022 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

23.11.2022 bis 23.12.2022

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag          08.00 – 16.00 Uhr

Dienstag                                             08.00 – 18.00 Uhr

Freitag                                                08.00 – 12:00 Uhr

Bestandteil der Planentwurfsunterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen aus vorausgegangenen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden nach BauGB.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]        Umweltbericht zur Planung als Bestandteil der Begründung, Entwurfsstand: 07.09.2022,

[2]        Schalltechnisches Gutachten Bericht-Nr. S0918-1, Stand: 11.08.2022,

[3]        eingegangene Stellungnahmen (SN) aus vorausgegangenen Behördenbeteiligungen gemäß         BauGB.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt, auf Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie auf Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter geprüft. Die umweltbezogenen Informationen zu den jeweiligen Schutzgütern finden sich in den zur Einsichtnahme vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Lage angrenzender Natura 2000 Gebiete, Eingriff- Ausgleich-Bilanzierung, Artenschutz, Belange Wald (keine forstlichen Belange betroffen), Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen (Pflanzgebote und Pflanzbindung).

  • Die Pflanzgebote des rechtskräftigen B-Planes bleiben im Wesentlichen erhalten und werden durch Festsetzungen der Pflanzbindung gesichert. Die neuen Eingriffe werden vollständig kompensiert. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken zur Planung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Geologie, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutz, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

  • Durch die Änderung des Plangebietes kommt es an einigen Stellen zur Verschiebung der ausgewiesenen Gewerbeflächen und damit an anderer Stelle zu einer Bodenversiegelung, jedoch nicht zu einer erheblichen Mehrversiegelung. Die Eingriffe können vollständig ausgeglichen werden.
  • Seitens des LfULG werden zur Quantifizierung der örtlichen Baugrundverhältnisse prinzipiell die Durchführung einer standortkonkreten Baugrunduntersuchung empfohlen.
  • Aufgrund der Lage im archäologischen Relevanzgebiet müssen vor Beginn von Bodeneingriffen durch das LfA im von Bautätigkeit betroffenen Areal archäologische Grabungen durchgeführt werden.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Oberflächengewässer und Gewässerrandstreifen, Grundwassermessstellen, Überschwemmungsgebiete, Versickerung/ Ableitung des Regenwassers, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

  • Es werden keine baulichen Anlagen im Überschwemmungsgebiet/ Gewässerrandstreifen errichtet.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

  • Grünordnerische Festsetzungen wie Baumpflanzungen sowie der breite Grünstreifen entlang der „Pließnitz“ wirken sich positiv auf das Mikroklima im Gebiet aus.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Es entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Das Gebiet befand sich auch schon vor Aufstellung des B-Planes in gewerblicher Nutzung.
  • Das Plangebiet enthält jedoch in seinen Randbereichen breite Grünstreifen, wodurch sich das Gebiet gut in das Landschaftsbild einfügt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit (keine erheblichen negativen Auswirkungen gemäß erstellten Schalltechnischen Gutachten), Radonschutz (Lage außerhalb der ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete Sachsens), Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern (Lage im archäologischen Relevanzbereich).

  • Es entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 A „Nördliches VEAG-Gelände Hagenwerder“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 15.11.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

 

Görlitz, den 01.11.2022

                                

gez. Octavian Ursu

Stadt Görlitz

Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Oliver Standke

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 1555

 

 

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