Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Nikolaivorstadt“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.07.2022 bis 24.08.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Nikolaivorstadt“

Aufgrund des § 162 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (Bundesgesetzblatt I, Seite 674) in Verbindung mit § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sitzung am 23.06.2022 nachfolgende Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Nikolaivorstadt“ beschlossen:

Satzung der Stadt Görlitz zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes

„Nikolaivorstadt“

 (Aufhebungssatzung)

 

§ 1

Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Nikolaivorstadt“

Die Satzung der Stadt Görlitz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nikolaivorstadt“ vom 16.06.1994, in Kraft getreten durch öffentliche Bekanntmachung vom 30.08.1994 wird aufgehoben.

§ 2

Gebiet der aufgehobenen Sanierungssatzung

Das Gebiet der aufgehobenen Satzung umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der auf dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan dargestellten Gebietsabgrenzung. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Aufhebungssatzung.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 1 BauGB am Tage ihrer ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Nikolaivorstadt“ wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Die Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

 

Diese Veröffentlichung erscheint am 19.07.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

 

Görlitz, den 27.06.2022

 

Octavian Ursu

Oberbürgermeister

 

Hinweis:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kontaktperson

Ute Müller

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Stadtsanierung

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

 

Tel: 03581 - 67 2116

 

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Lageplan

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.