Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

VBP 38 - Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk 1 - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.02.2022 bis 25.03.2022
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk 1“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 27.01.2022 die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk 1“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 55, Flurstücke 152/2 teilweise, 153/3 teilweise, 153/4, 153/5 teilweise, 153/9, 153/12 teilweise, 153/13 teilweise, 154. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt in der Innenstadt, nördlich des Stadtzentrums, im Quartier Christoph-Lüders-Straße / Brunnenstraße / Bautzener Straße / Hilgerstraße.

Das Planungsziel des Aufstellungsbeschlusses vom 01.06.2017 (STR/0329/14-19) wurde wie folgt geändert: Planungsziel ist die Entwicklung einer großflächigen Handelseinrichtung. Die Verkaufsfläche für den Einkaufsmarkt mit Backshop und Café beträgt max. 2.300 m2.

Der Stadtrat hat den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) i. V. m. § 1 Nr. 4 PlanSiG und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planzeichnung und Textliche Festsetzungen) und die Begründung vom

23.02.2022 bis 25.03.2022

im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite .

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich sind die gesamten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten

                                      Montag, Mittwoch, Donnerstag        8:00 – 16:00 Uhr

                                      Dienstag                                           8:00 – 18:00 Uhr

                                      Freitag                                              8:00 – 12:00 Uhr

verfügbar. Der Zugang zum Gebäude der Jägerkaserne (Hugo-Keller-Straße 14) erfolgt unter den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen. Details zu den Zugangsbedingungen können im Amt für Stadtentwicklung, Tel. 67 2145 (Sekretariat), erfragt werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung,
  • das Schalltechnische Gutachten (IDU, 12.08.2021),
  • der Artenschutzfachbeitrag (Dr. rer. nat. M. Ritz, 10.11.2017),
  • Allgemeine Baugrunduntersuchung (Krauss & Coll. Geoconsult GmbH & Co. KG Oldenburg, 27.09.2017)
  • die umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Schutzgut Tiere und Pflanzen und biologische Vielfalt

Im Umweltbericht, im Artenschutzfachbeitrag, in der Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz sowie in der Stellungnahme des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Görlitz werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Flächennutzung,
  • Biotoptypen im Geltungsbereich,
  • Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung,
  • Auswirkungen durch Lebensraumverlust,
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Artenschutz (Brutvögel, Fledermäuse),
  • Pflanzgebote (Baumpflanzungen) als Ausgleichmaßnahmen sowie
  • Flächen für Pflanzbindungen.

Schutzgut Boden und Fläche

Im Umweltbericht, in der allgemeinen Baugrunduntersuchung, in der Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz sowie in der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • geologisch-geohydrologischen Situation,
  • anthropogene Überprägung der Böden,
  • Flächenbilanzierung zur Parkplatzplanung,
  • Auswirkungen und Bewertung der Flächenversiegelung sowie
  • Maßnahmen der Kompensation.

Schutzgut Wasser

Im Umweltbericht, in der allgemeinen Baugrunduntersuchung, in der Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz sowie in der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Fließgewässer,
  • Grund- und Schichtenwasser (bauzeitliche Grundwasserhaltung),
  • Lage von Brunnen im Plangebiet,
  • keine schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten vorhanden.

Schutzgut Klima / Luft

Im Umweltbericht und in der Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Bestandsklima,
  • Auswirkungen durch das Vorhaben,
  • die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
  • Pflanzgebote sowie
  • Anwendung Green Building Standards.

Schutzgut Landschaftsbild

Im Umweltbericht, in der Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen sowie in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Lage im innerstädtischen Bereich (positive Auswirkungen auf das Gesamtareal durch Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Waggonbauwerkes),
  • keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
  • keine negative raumordnerische Bewertung des Vorhabens.

Schutzgut Mensch, kulturelles Erbe und Sachgüter

Im Umweltbericht, im Schalltechnischen Gutachten, in der Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz sowie in der Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Landkreises Görlitz werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

  • Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit im Plangebiet und in angrenzenden Wohngebieten (Emissionen Schall, Staub, Licht),
  • Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,
  • Lage außerhalb der ausgewiesenen Radonvorsorgegebiete Sachsens sowie
  • positive Auswirkung auf Schutzgut Kultur- und Sachgüter durch Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Waggonbauwerkes.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 15.02.2022 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 28.01.2022                                

Siegel                                                                                                  Stadt Görlitz

                                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

 

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

 

Tel: 03581 - 67 2633

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