Bebauungsplan Stadt Görlitz Beschluss

BS 15 - Ranch am See - Inkrafttreten

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.09.2021 bis 01.11.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes

„BS 15 – Ranch am See“ am Berzdorfer See

Der vom Planungsverband Berzdorfer See am 14.09.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „BS 15 - Ranch am See“ in der Fassung vom 11.06.2020, bestehend aus Teil A - Planzeichnung und Teil B - Textlichen Festsetzungen ist durch Ablauf der Genehmigungsfrist gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB mit Bescheid AZ: 3300-01-12-BLP-1859 der höheren Verwaltungsbehörde am 27.07.2021 fiktiv genehmigt worden.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 20 der Flur 1 der Gemarkung Hagenwerder.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann die Satzung, ihre Begründung inklusive des Umweltberichtes und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Außerhalb dieses Zeitraums können Termine zur Einsichtnahme unter Telefonnummer 03581 / 672145 vereinbart werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  1. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Diese Bekanntmachung ist auch unter https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint

am 21.09.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz,

am 29.09.2021 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und

am 01.10.2021 im Schöpsboten der Gemeinde Markersdorf.

Kontaktperson

Frau Kerstin Mühle

Telefon: 03581 67 21 12

E-Mail: k-muehle@web.de

Gegenstände

Übersicht
  • Satzungsplan
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Bekanntmachung
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