Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

VBP 41 - Pflegezentrum Jeschkenstraße - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.03.2021 bis 27.04.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Pflegezentrum Jeschkenstraße“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

                        24.03.2021 bis 27.04.2021

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Dienstzeiten)

Montag, Mittwoch, Donnerstag     8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                        8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                           8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt im Stadtteil Südstadt, westlich der Zittauer Straße, östlich der Jeschkenstraße und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 65, Flurstücke 289/3, 289/5, 290/4, 290/5, 290/6, 290/7 teilweise und 289/4 teilweise.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.03.2021 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 05.03.2021                                

Siegel                                                                                                  Stadt Görlitz

                                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2633

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekannmachung im Amtsblatt
  • Übersichtskarte
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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