Bebauungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BP 76 - Sanierungs-B-Plan Innenstadt Nord - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.11.2020 bis 08.01.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Görlitz

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 76   „Sanierungs-B-Plan Innenstadt Nord“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 05.11.2020 die Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

25.11.2020 bis 08.01.2021

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Dienstzeiten)

Montag, Mittwoch, Donnerstag     8:00 – 16:00 Uhr

Dienstag                                        8:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                           8:00 – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

Von einer Umweltprüfung (UVP) wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Bebauungsplan liegt innerhalb des Sanierungsgebietes Innenstadt Nord und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 45:

41/4, 68/1 teilweise, 70/7, 601, 602, 604/2, 604/5, 605, 606/3, 606/5 teilweise, 607, 608 teilweise, 609 teilweise, 702, 703, 704/1, 704/3.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 17.11.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 06.11.2020                                

Siegel                                                                                                Stadt Görlitz

                                                                                                          Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2633

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Lageplan mit Geltungsbereich
  • Auflistung Flurstücke im Geltungsbereich
  • Planzeichnung Teil A
  • Textliche Festsetzungen Teil B
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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