Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38
„Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk I“
Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 01.06.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Einkaufsmarkt im ehemaligen Waggonbau Werk I“ beschlossen. Am 30.01.2020 wurde die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Gemarkung Görlitz Flur 55, Flurstücke 153/3 teilweise, 153/4, 153/5 teilweise, 153/7 teilweise, 161, 162, 163, 164, 165, 166 und 167.
Das Plangebiet liegt in der Innenstadt an der Christoph-Lüders-Straße.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches wird hiermit bekannt gemacht.
Diese Veröffentlichung erscheint am 17.03.2020 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.
Diese Bekanntmachung ist auch unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite
und
https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html
einsehbar.
Görlitz, den 25.02.2020
Siegel Stadt Görlitz
Der Oberbürgermeister