Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Frühzeitige Beteiligung

VBP 41 - Pflegezentrum Jeschkenstraße - TÖB-Beteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.11.2018 bis 04.01.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 „Pflegezentrum Jeschkenstraße“ in Görlitz,
Planfassung vom 08.11.2018

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.08.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Pflegezentrum Jeschkenstraße“ beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Anlage für die Tagespflege, insbesondere Intensivpflege, Kurzzeitpflege und Altengerechtes Wohnen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 289/3, 289/5, 290/4, 290/5, 290/6, 290/7 teilweise und 289/4 teilweise der Gemarkung Görlitz Flur 65.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 41 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der wesentliche Grund für die Entscheidung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, ist die Nachverdichtung des Innenbereiches und die Schaffung geordneten Bauplanungsrechts. Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind insbesondere die Einhaltung des Grenzwertes von 20.000 m² zulässiger oder festgesetzter Grundfläche, die Nichtzulässigkeit von Vorhaben, die einer UVP-Pflicht unterliegen und die Feststellung, dass keine FFH- oder Vogelschutzgebiete durch die Planung beeinträchtigt werden. Alle diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Mit diesem Schreiben unterrichten wir Sie gemäß § 4 Absatz 2 BauGB über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und bitten um Ihre Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf bis zum 04.01.2019. Falls erforderlich bitten wir um Einbeziehung weiterer Fachämter.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können zusätzlich auf der Internetseite (Mandanten – Beteiligungsportal) der Stadt Görlitz sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende natürliche oder juristische Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zur Klärung auftretender Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

André Bordihn

Anlagen

Übersichtskarte

Teil A – Planzeichnung

Teil B – Textliche Festsetzung

Teil I der Begründung

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 2633

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Anschreiben an Träger öffentlicher Belange
  • Übersichtsplan
  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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