Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

VBP 41 - Pflegezentrum Jeschkenstraße - Aufstellung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.09.2018 bis 02.11.2018
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Pflegezentrum  Jeschkenstraße“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 30.08.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Pflegezentrum Jeschkenstraße“ beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Anlage für die Tagespflege, insbesondere Intensivpflege, Kurzzeitpflege und Altengerechtes Wohnen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 289/3, 289/5, 290/4, 290/5, 290/6, 290/7 teilweise und 298/4 teilweise der Gemarkung Görlitz Flur 65.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 41 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der wesentliche Grund für die Entscheidung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, ist die Nachverdichtung des Innenbereiches und die Schaffung geordneten Bauplanungsrechts.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 26.09.2018 bis zum 02.11.2018 in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, Zimmer 064, während der Sprechzeiten

            Dienstag                               9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

            Donnerstag                           9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Freitag                                   9:00 – 12:00 Uhr

informieren und sich innerhalb der oben genannten Frist dazu äußern.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.09.2018 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 03.09.2018

Siegel                                                                                       Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Marek Popielarz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

E-Mail: m.popielarz@goerlitz.de

Tel.: 03581 - 67 2633

Gegenstände

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  • Bekanntmachung im Amtsblatt
  • Geltungsbereich
  • Übersichtsplan
  • Lageplan
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Informationen

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