Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Öffentliche Auslegung

BS 15 - Ranch am See - Auslegung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.01.2020 bis 14.02.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 15 „Ranch am See“

Der Planungsverband Berzdorfer See hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 die Auslegung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BS 15 „Ranch am See“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich östlich des Berzdorfer See‘s, im Süden der Stadt Görlitz, im Norden des Ortsteiles Hagenwerder.

Der Geltungsbereich des Vorhabens wird im Norden durch Landwirtschaftsflächen, im Süden durch ein Autohaus, im Westen durch die Bahnstrecke Görlitz-Zittau und im Osten durch die Bundesstraße B 99 begrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 20 der Gemarkung Hagenwerder Flur 1.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, in der Planfassung vom 13.09.2019, wird mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

06.01.2020 bis 14.02.2020

in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss, linker Gang, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten)

                                      Montag bis Donnerstag       6:30 – 19:00 Uhr

                                      Freitag                                 6:30 – 16:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen der Auslegung sind auch im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite einsehbar.

In den Auslegungsunterlagen sind auch enthalten: der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB als Bestandteil der Begründung sowie eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Folgende umweltbezogene Unterlagen und Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter liegen vor:

Boden (Fläche) und Wasser:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Auswirkungen durch Bergbauvorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 13.03.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.03.2019 Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 25.03.2019
  • Stellungnahme der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft vom 14.03.2019
  • Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 19.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Klima und Luft:

  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes, vom 27.02.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Landschaftsbild:

  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Schutzgebiete:

  • Schutzgebiete werden unmittelbar keine betroffen.
  • Die nächstliegenden Schutzgebiete sind:
  • FFH-Gebiet „Neißegebiet“ - Entfernung ca. 28 m
  • SPA-Gebiet „Neißetal“ - Entfernung ca. 140 m
  • Naturschutzgebiet „Rutschung P“ - Entfernung ca. 2.500 m
  • Landschaftsschutzgebiet „Görlitzer Neißeaue“ - Entfernung ca. 28 m
  • Hochwasserschutzgebiet (HQ 100) „Lausitzer Neiße“ - Entfernung ca. 260 m
  • Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 06.03.2019
  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 13.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Flora:

  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Fauna:

  • es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Reptilien, Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.
  • Stellungnahme Stadt Görlitz, Amt f. Stadtentwicklung und Städtebau vom 02.04.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Mensch:

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, Trinkwasserbereitstellung, Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm und Staub; Abständen zur Wohnbebauung, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 14.03.2019
  • Stellungnahme des Umweltamtes Landkreis Görlitz vom 15.03.2019
  • Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 28.02.2019
  • Stellungnahme der Stadt Görlitz, SG Feuerwehr vom 06.03.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Kulturelles Erbe und Sachgüter:

  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 18.02.2019
  • Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung und Städtebau, Stadt Görlitz vom 02.04.2019
  • Umweltbericht vom 13.09.2019

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html  (Amtsblatt - Görlitz)

http://www.schoenau-berzdorf.de/index.php/schoenau-echo   (Dorfecho - Schönau-Berzdorf)

https://www.markersdorf.de   (Pfad: Bürger – Rathaus – Bekanntmachungen) (Schöpsbote - Markersdorf)

und im Landesportal Sachsen unter dem Link https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 18.12.2019  im Amtsblatt der Stadt Görlitz, am 29.11.2019 im Dorfecho der Gemeinde Schönau-Berzdorf und am 02.12.2019 im Schöpsbote der Gemeinde Markersdorf.

Görlitz, den 18.11.2019                                

Siegel                                                                                                                     

                                                                                              Verbandsvorsitzender

                                                                                              Planungsverband Berzdorfer See

Kontaktperson

Herr

Tom Leuschner

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 1815

E-Mail: t.leuschner@goerlitz.de

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