Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

VBP 43 - EKZ Görlitz – PV-Anlagen - Aufstellung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.08.2019 bis 23.09.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „EKZ Görlitz – PV-Anlagen“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „EKZ Görlitz – PV-Anlagen“ beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage von ca. 1,1 ha vorrangig zur Eigenstromversorgung des angrenzenden Einkaufszentrums (EKZ) „NeißePark“.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 229/123 teilweise der Gemarkung Görlitz Flur 35.

Das Grundstück liegt im Stadtteil Königshufen, nördlich des Einkaufszentrums NeißePark. Es wird im Osten durch die Siedlung Königshufen und im Westen durch den Garagenkomplex begrenzt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Veröffentlichung erscheint am 20.08.2019 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Görlitz, den 10.07.2019

Siegel                                                                                    Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Wieland Menzel

Stadtverwaltung Görlitz

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 1555

E-Mail: w.menzel@goerlitz.de

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