Bebauungsplan Stadt Görlitz Aufstellungsbeschluss

BP 73 - Eigenheime am Windmühlenweg - Aufstellung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2019 bis 26.08.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Görlitz über die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 73 „Eigenheime am Windmühlenweg“

Der Stadtrat der Stadt Görlitz hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Eigenheime am Windmühlenweg“ beschlossen.

Inhalt des Bebauungsplanes ist die Überplanung von Teilen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 25 „G 22 am Windmühlenweg“. Im südlichen Bereich der Wohnanlage „G 22“ soll Baurecht für 6 Eigenheime mit je maximal 2 WE geschaffen werden. Im Bereich des Windmühlenweges nördlich der Siedlung Königshufen und im Bereich der Birkenallee soll das im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 25 festgelegte Straßenausbauziel auf die Option der Herstellung eines Rad- und Gehweges reduziert werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Görlitz Flur 35, Flurstücke 229/7 teilweise, 229/163 teilweise, 327/5 und 328 teilweise. Der Bebauungsplan liegt im nordwestlichen Bereich des Stadtgebietes Königshufen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 24.07.2019 bis zum 26.08.2019 in der Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Städtebau, Hugo-Keller-Straße 14, Erdgeschoss linker Gang, Zimmer 064, während der Sprechzeiten

            Dienstag                               9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

            Donnerstag                           9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Freitag                                   9:00 – 12:00 Uhr

informieren und sich innerhalb der oben genannten Frist dazu äußern.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.goerlitz.de/Bekanntmachungen.html 

und im Landesportal Sachsen unter dem Link:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/goerlitz/startseite  einsehbar.

Diese Veröffentlichung erscheint am 16.07.2019 im Amtsblatt der Stadt Görlitz.

Görlitz, den 01.07.2019

Siegel                                                                                    Stadt Görlitz

                                                                                              Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr

Wieland Menzel

Amt für Stadtentwicklung

SG Städtebau

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Tel: 03581 - 67 1555

E-Mail: w.menzel@goerlitz.de

Gegenstände

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  • Geltungsbereich

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