Bekanntmachung frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan „Ersatzneubau KiTa Reinhardtsgrimma“ - Planfassung Vorentwurf vom Dezember 2023
Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ersatzneubau KiTa Reinhardtsgrimma“ beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 27/2023). Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Ersatzneubaus für die Kindertagesstätte an der Gartenstraße im Glashütter Ortsteil Reinhardtsgrimma geschaffen werden.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfes einschließlich Begründung findet in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis einschließlich 31. Januar 2024 in der Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42 in 01768 Glashütte im Zimmer 113/112 zu den regulären Rathausöffnungszeiten statt:
MONTAG von 9.00 bis 12.00 Uhr
DIENSTAG von 9.00 bis 12.00 Uhr und
von14.00 bis 16.00 Uhr
DONNERSTAG von 9.00 bis 12.00 Uhr und
von14.00 bis 18.00 Uhr
FREITAG von 9.00 bis 12.00 Uhr
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 27. Dezember 2023 ist die Stadtverwaltung geschlossen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann, auch von Kindern und Jugendlichen, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Glashütte abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Glashütte unter www.glashuette-sachs.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
gez. Gleißberg Glashütte, den 06.12.2023
Bürgermeister
Herr Wolf