Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Ergänzungssatzung „Folgenhang – Flurstück 479/20“
Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat am 27.06.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Folgenhang – Flurstück 479/20“ in der Fassung vom Juni 2023 gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes sowie der Begründung zur Satzung findet in der Zeit
vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023
in der Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42 in 01768 Glashütte Zimmer 113/112 zu den regulären Rathausöffnungszeiten statt.
MONTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr DIENSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr DONNERSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr FREITAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Glashütte abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Glashütte unter www.glashuette-sachs.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
gez. Gleißberg
Mario Wolf