Außenbereichssatzung Stadt Glashütte Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Folgenhang - Flurstück 479/20"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.07.2023 bis 02.09.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Ergänzungssatzung „Folgenhang – Flurstück 479/20“ 


Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat am 27.06.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Folgenhang – Flurstück 479/20“ in der Fassung vom Juni 2023 gefasst.

Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes sowie der Begründung zur Satzung findet in der Zeit 

                                vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

in der Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42 in 01768 Glashütte Zimmer 113/112 zu den regulären Rathausöffnungszeiten statt.


MONTAGS             von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
DIENSTAGS           von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS              von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Glashütte abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. 


Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Glashütte unter www.glashuette-sachs.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden. 


gez. Gleißberg 
 

Kontaktperson

Mario Wolf

Gegenstände

Übersicht
  • Karte zur Satzung
  • Satzungstext
  • Begründung zur Satzung

Informationen

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