Bebauungsplan Stadt Glashütte Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wertstoffhof Cunnersdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.07.2023 bis 02.09.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan „Wertstoffhof Cunnersdorf“– Planfassung vom Juni 2023 


Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat am 27.06.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einleitung des förmlichen Verfahrens zum Bebauungsplan „Wertstoffhof Cunnersdorf“ in der Planfassung vom Juni 2023 gefasst.

Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit 

                                    vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023

in der Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42 in 01768 Glashütte Zimmer 113/112 zu den regulären Rathausöffnungszeiten statt:


MONTAGS              von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
DIENSTAGS           von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS              von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

•    ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
•    die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 11.01.2021, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt vom 20.01.2021, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.01.2021 und Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 07.01.2021
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Glashütte abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 


Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Glashütte unter www.glashuette-sachs.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Satzungsunterlagen eingesehen werden. 


gez. Gleißberg 
Bürgermeister
 

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung zum Bebauungsplan
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.