Bekanntmachung öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Ergänzungssatzung gemäß Baugesetzbuch für die Flurstücke 202/2, 205/1, 205/2, 340/4 und Teil von 353/5 der Gemarkung Börnchen
Fassung vom Oktober 2022
Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat am 31.01.2023 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf einer Ergänzungssatzung in der Fassung vom Oktober 2022 gefasst.
Die öffentliche Auslegung der Satzungsunterlagen, bestehend aus dem Satzungstext, Lageplan / Geltungsbereich sowie dem LSG - Ausgliederungsantrag findet in der Zeit
vom 10.03.2023 bis einschließlich 12.04.2023
in der Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42 in 1768 Glashütte Zimmer 113/112 zu den regulären Rathausöffnungszeiten statt:
MONTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
DIENSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
DONNERSTAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
FREITAGS von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Glashütte abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Glashütte unter www.glashuette-sachs.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Satzungsunterlagen eingesehen werden.
gez. Sven Gleißberg - Bürgermeister
Herr Mario Wolf E-Mail: Mario.Wolf@glashuette-sachs.de