Flächennutzungsplan Stadt Glashütte Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan Stadt Glashütte

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.11.2022 bis 09.12.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Flächennutzungsplan  der Stadt Glashütte

Planfassung vom September 2022

Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat am 27.09.2022 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Glashütte in der Planfassung vom September 2022 gefasst.

Die öffentliche Auslegung der kompletten Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022

in der Stadtverwaltung Glashütte, Bauamt, Hauptstraße 42 in 01768 Glashütte I Zimmer 113/112 zu folgenden Dienststunden statt:

MONTAGS            von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und  von 14.00 Uhr  bis 16.00 Uhr

DIENSTAGS          von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und  von 14.00 Uhr  bis 16.00 Uhr

MITTWOCHS       von  9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und  von 14.00 Uhr   bis 16.00 Uhr

DONNERSTAGS  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und  von 14.00 Uhr  bis 18.00 Uhr

FREITAGS            von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 25.10.2019, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 16.10.2019 und des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 21.10.2019

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Glashütte abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Glashütte unter www.glashuette-sachs.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung  unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

gez. Sven Gleißberg Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Glashütte

Bauamtsleiter, Herr Mario Wolf

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