Bebauungsplan Stadt Glashütte Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“, Oberfrauendorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.09.2020 bis 24.09.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat am 17.12.2019 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“, Oberfrauendorf nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Da es noch keinen Flächennutzungsplan für die Stadt Glashütte gibt wurde der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt und bedurfte gemäß §10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Mit Bescheid vom 30.06.2020, Aktenzeichen 0004-14.6.28-621.4-130.130-01.0 hat das Landratsamt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“, Oberfrauendorf genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich wird im Norden, Osten, Süden und Westen durch Landwirtschaftsflächen begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Flurstücke 63/6, 64/9 und 29/4 (Ausgleichsfläche) der Gemarkung Oberfrauendorf.

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 17.12.2019 mit redaktionellen Änderungen vom 27.07.2020 mit Textlichen Festsetzungen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“, Oberfrauendorf tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (mit Umweltbericht) sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Glashütte, 01768 Glashütte, Hauptstraße 42, Stadtplanung, eingesehen werden; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Dienstzeiten:              

Montag                                   9.00-12.00 Uhr

Dienstag                                 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Donnerstag                             9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

Freitag                                    9.00-12.00 Uhr

Des Weiteren wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit allen Anlagen auch in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) oder aufgrund dieser erlassenen Vorschriften bei der Änderung dieses Bebauungsplanes wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Gez.

Dreßler / Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Glashütte

Stadtplanung

Hauptstraße 42

01768 Glashütte

Tel. - Nr.:  035053 - 45124

Fax - Nr.:  035053 - 47142

E-Mail:      stadtplanung@glashuette-sachs.de

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