Bebauungsplan Stadt Glashütte Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“ in Oberfrauendorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.10.2019 bis 15.10.2019
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT GLASHÜTTE

Der Stadtrat der Stadt Glashütte hat am 27.08.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“ in Oberfrauendorf (Planungsstand 10.02.2017) beschlossen um erneut in das Verfahren einzusteigen.

Der geänderte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“ in Oberfrauendorf, Planungsstand: 01.08.2019 wurde bestätigt und zur erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt.

Da nur wenige Planänderungen im Bereich des geplanten Wohn- und Schulungsgebäudes vorgenommen wurden, erfolgt eine verkürzte öffentliche Auslegung der Planunterlagen für 2 Wochen.

Der geänderte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Reitanlage Am Feldrain“ im Ortsteil Oberfrauendorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C), dem Umweltbericht (Anlage 1) sowie weiteren Karten und Anlagen in der Fassung vom 01.08.2019 wird

vom 01.10.2019 bis einschließlich 15.10.2019

im Bauamt der Stadtverwaltung Glashütte, Hauptstr. 42, 01768 Glashütte, Zimmer 311 während folgender Zeiten zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt:

                   Montag                                               8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                   Dienstag                                             8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                   Donnerstag                                        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

                   Freitag                                                8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum auch online im Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de  einsehbar.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind Aussagen zu umweltbezogenen Informationen wie die Wirkung auf Boden und Wasserhaushalt, sowie auf Mensch, Natur und Landschaft im Umweltbericht dargestellt. Darüber hinaus gehen aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf und zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes folgende relevante Aussagen zur Betroffenheit von Umweltbelangen hervor: Das Plangebiet liegt in einem regionalplanerischen Vorranggebiet Natur und Landschaft. Den Belangen des Naturschutzes ist daher besonderes Gewicht beizumessen. Das Plangebiet liegt außerdem im Landschaftsschutzgebiet „Oberes Osterzgebirge“ und es ist daher eine Ausgliederung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Es ist außerdem zu erläutern, wie die Abwasserbehandlung und Versickerung des gereinigten Abwassers erfolgt. Die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Planung werden im Einzelnen mit ausgelegt.

Nach den im geänderten Entwurf enthaltenen Festsetzungen und den Ausführungen des Umweltberichtes werden die umweltbezogenen Hinweise beachtet und alle Eingriffe in Natur und Landschaft können durch Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes vollständig ausgeglichen werden. Weitere erhebliche Umweltwirkungen sind durch die Planung nicht zu erwarten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum geänderten Entwurf schriftlich oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sollen Stellungnahmen nur zu den in der Begründung zum geänderten Planentwurf näher bezeichneten Planänderungen abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bleiben beim Beschluss zur Abwägung zum o.g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Glashütte, den 28.08.2019

gez.

Dreßler / Bürgermeister

Kontaktperson

Claudia Richter

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Stadtverwaltung Glashütte

Hauptstraße 42

01768 Glashütte

Tel. - Nr.:  035053 - 45-124

E-Mail:      claudia.richter@glashuette-sachs.de

Zimmer:    311

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung Teil A mit Textlichen Festsetzungen Teil B
  • Begründung Teil C
  • Grünordnungsplan
  • Karte 1 zum Grünordnungsplan
  • Garte 2 zum Grünordnungsplan
  • Umweltbericht
  • Anlage 2 zum Umweltbericht
  • Anlage 3 zum Umweltbericht
  • Übersicht aktuelle Flurkarte

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.