Bebauungsplan Stadt Glashütte Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Hausdorf "Wohnbebauung Untere Dorfstraße, ehem. Flst. 154/2“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.04.2019 bis 03.06.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Glashütte hat in seiner Sitzung am 26. März 2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Untere Dorfstraße, ehem. Flst. 154/2" in der Fassung vom 11.02.2019 mit Beschluss-Nr. 330/2019 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

- Umweltbericht zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Untere Dorfstraße, ehem. Flst. 154/2“

Der Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans beinhaltet die Darstellung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die Flächeninanspruchnahme/ Neuversiegelung durch 4 Einfamilienhäuser mit Gärten (1.059 m²). Durch die Neuversiegelung gehen vorbelastete Böden und Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren und die Grundwasserneubildungsrate wird geringer. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Beeinträchtigungen vorgesehen. Für den naturschutzfachlichen Ausgleich wird ca. 12 km nordöstlich des Plangebietes (Gemarkung Birkwitz) ein Teil der Ökokontomaßnahme „Erweiterung FND Birkwitzer Wiese“ zur Wiederherstellung einer extensiv genutzten Feuchtwiese vorgesehen.

umweltbezogene Sondergutachten zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Untere Dorfstraße, ehem. Flst. 154/2"

(1) Schulz Umweltplanung, 05.02.2019: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Untere Dorfstraße, ehem. Flst. 154/2“ Stadt Glashütte

- Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Untere Dorfstraße, ehem. Flst. 154/2“ mit Hinweisen und Forderungen bezüglich

  • zeitliche Umsetzung der Begrünungs- und Pflanzmaßnahmen
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Erhalt und Pflege der Altbaumbestände
  • Erhalt und Schutz Kleingewässer einschließlich Gewässerrandstreifen
  • Berücksichtigung Artenschutz, Erstellen Artenschutzfachbeitrag unter besonderer Berücksichtigung der Amphibien, Reptilien und der europäischen Vogelarten
  • Archäologie
  • Niederschlagswasserentsorgung
  • Erstellen Umweltbericht unter Berücksichtigung Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden & Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft,  Mensch
  • Immissionsschutz
  • Lage innerhalb Hochwasserentstehungsgebiet Untere Müglitz / Gottleuba
  • Natürliche Radioaktivität
  • Geologie
  • Staubentwicklung Fahrbahnbelag und Verschmutzung Untere Dorfstraße

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Untere Dorfstraße, ehem. Flst. 154/2“ in der Fassung vom 11.02.2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) zusammen mit den oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

                                                 vom 29.04.2019 bis einschließlich 03.06.2019

während der Dienstzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Glashütte, 01768 Glashütte, Hauptstraße 42, Bauamt, Stadtplanung, Frau Richter, Zimmer 311.

Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Stadt Glashütte, Frau Richter (Tel.: 035053 – 45124, claudia.richter@glashuette-sachs.de) zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während nachfolgender  Dienstzeiten erfolgen:

Montag                               9.00-12.00 Uhr

Dienstag                             9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Donnerstag                        9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

Freitag                                9.00-12.00 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 im oben genannten Zeitraum auch online im Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de  einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.

Glashütte, den 27.03.2019

gez.

Dreßler / Bürgermeister

Kontaktperson

Claudia Richter

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Stadtverwaltung Glashütte

Hauptstraße 42

01768 Glashütte

Tel. - Nr. 035053 - 45124

Fax - Nr. 035053 - 47142

Mail: claudia.richter@glashuette-sachs.de

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