Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Glashütte Beschluss

Ergänzungssatzung „Reinhardtsgrimma – Flurstück 9/1“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.04.2019 bis 19.04.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Glashütte  hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2019 den Abwägungs- und den Satzungsbeschluss über die Ergänzungssatzung „Reinhardtsgrimma – Flurstück 9/1“ in der Fassung vom Oktober 2018 gefasst.

Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die vorliegende Ergänzungssatzung mit Begründung in der Stadtverwaltung Glashütte,  Bauamt, Stadtplanung, Frau Richter, Zimmer 311, während der üblichen Dienststunden,

Montag                             9.00-12.00 Uhr,

Dienstag                           9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr,

Donnerstag                       9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr,

Freitag                              9.00-12.00 Uhr,

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 auch online im Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de  einsehbar.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.

Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Glashütte, den 27.03.2019

gez.

Dreßler / Bürgermeister

Kontaktperson

Claudia Richter

Sachbearbeiterin Stadtplanung

Stadtverwaltung Glashütte

Hauptstraße 42

01768 Glashütte

Tel. - Nr. 035053 - 45124

Fax - Nr. 035053 - 47142

Mail: claudia.richter@glashuette-sachs.de

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.