Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Schönfeld Frühzeitige Beteiligung

Sondergebiet Photovoltaik

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.07.2021 bis 02.09.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik“ der Gemeinde Schönfeld

Hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

hiermit unterrichten wir gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik“ der Gemeinde Schönfeld. Gleichzeitig fordern wir Sie zur Äußerung auf.

Nach dem Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch den Gemeinderat der Gemeinde Schönfeld am 23.03.2020 und der Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlegung finden die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und die öffentliche Auslegung statt.

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes unterrichtet. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung liegt in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld während der Dienststunden:

Montag

09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Dienstag

09.00-11.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr

Freitag

09.00-12.00 Uhr

öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung für die Dauer von mindestens 30 Tagen aus. Die Auslegung ist vom 28.07.2021 bis zum 02.09.2021. Die frühzeitige Offenlage gem. §3 Abs 1 BauGB wird rechtzeitig ortsüblich bekanntgemacht.

Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kundtun.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans und der Begründung ist zusätzlich im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

https://t1p.de/z55n

https://www.gemeinde-schoenfeld.de

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Für Rückfragen steht das beauftragte Architekturbüro Wolfgang Staemmler, Goethestraße 22, 04924 Bad Liebenwerda, Handy: 0170-3887169, E-Mail wolfgang.staemmler@gmail.com zur Verfügung.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB bitten wir Sie, Ihre Hinweise und Anregungen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan an das v.g. Büro zu senden. Sollten Sie sich bis zum 02.09.2021 nicht zu dem Planungsvorhaben äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden oder dass mit der Planung Einvernehmen besteht.

H-J. Weigel

Bürgermeister der

Gemeinde Schönfeld

Kontaktperson

Architekturbüro Wolfgang Staemmler, Goethestraße 22, 04924 Bad Liebenwerda, Handy: 0170-3887169

Bauverwaltung Schönfeld, Frau C. Niemz, Tel.: 035248/8340

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.