Bekanntmachung der Gemeinde Schönfeld über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
"Zweiter Neubau Alten- und Pflegeheim Am Hang, Schönfeld"
Der Gemeinderat von Schönfeld hat in seiner Sitzung am 20.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Zweiter Neubau Alten- und Pflegeheim Am Hang, Schönfeld“ gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,7 ha. Betroffen sind das Flurstück 519/5 sowie Teile des Flurstücks 519/3 der Gemarkung Schönfeld.
Die Alten- und Pflegeheim in Zerbst GmbH & Co. Betriebs OHG beabsichtigt, den bestehenden Standort des Alten- und Pflegeheimes Haus Sonne (Haus 1) nach Süden zu erweitern, um dort in unmittelbarer Anbindung an das Bestandsgelände den Neubau eines zweiten Alten- und Pflegeheimes (Haus 2) einzuordnen. Gleichzeitig wird die Umweltprüfung durchgeführt.
Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum
vom 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020
während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schönfeld (01561 Schönfeld, Straße der MTS 11) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zweiter Neubau Alten- und Pflegeheim Am Hang, Schönfeld“, Planstand 02.09.2020, einzusehen.
Während dieser Auslegungsfrist werden auch Äußerungen zu der Planungsabsicht entgegengenommen.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.gemeinde-schoenfeld.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar.
Schönfeld, 30.09.2020
gez. Weigel
Hans-Joachim Weigel
Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld
Catrin Niemz E-Mail: bauamt@gemeinde-schoenfeld.de