Bebauungsplan Gemeinde Schönfeld Öffentliche Auslegung

Auslegung Bebauungsplan für das Wohngebiet "Am Hang II Schönfeld, 1. BA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.10.2020 bis 20.11.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Schönfeld über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Wohnbebauung „Am Hang II Schönfeld, 1. BA"

Der Gemeinderat von Schönfeld hat in seiner Sitzung am 12.08.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Hang II Schönfeld, 1. BA“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 1,0 ha. Betroffen sind das Flurstück 519/7 sowie Teile des Flurstücks 524 der Gemarkung Schönfeld.

Planungsziel ist es, die bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche für Wohnbebauung zu entwickeln.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Am Hang II Schönfeld, 1. BA" in der Fassung vom 23.07.2020, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020

während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, 01561 Schönfeld,

Straße der MTS 11.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.gemeinde-schoenfeld.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Schönfeld, 30.09.2020

gez. Weigel

Hans-Joachim Weigel                                

Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld

Kontaktperson

Catrin Niemz
E-Mail: bauamt@gemeinde-schoenfeld.de

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Versickerungsuntersuchung
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.