Bekanntmachung der Gemeinde Schönfeld über die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solar" in Schönfeld
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Nach dem Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch den Gemeinderat der Gemeinde Schönfeld am 25.02.2019 und der frühzeitigen Offenlegung mit der frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und der öffentliche Auslegung, wird der Entwurf nach § 4a Abs. 2 BauGB öffentlich gelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu den Änderungen gebeten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solar“ in der Fassung vom 09.2020 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Meißen auf dem Gebiet der Gemeinde Schönfeld, östlich des Ortskerns Schönfeld, westlich entlang der Bundesautobahn A13.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solar“ umfasst auf einer Fläche von 3,1 Hektar Teile der Flurstücke 491/2, 492, 493/2 und 494/4 der Gemarkung Schönfeld.
Der Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung, Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld
vom 19.10.2020 bis einschließlich 26.11.2020
während den jeweiligen Dienstzeiten öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung für die Dauer von mindestens 30 Tagen ausgelegt
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Solar“ verfügbar:
Im Rahmen der Begründung mit Umweltbericht und integriertem Artenschutzfachbeitrag:
Informationen zum Bestand der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie zu umliegenden und durch die Planung betroffenen Schutzgebieten. Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter und Beschreibung der geplanten Vermeidungsmaßnahmen und der Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Schutzgüter.
Im Rahmen bereits vorliegender Stellungnahmen, die Bestandteil der auszulegenden Unterlagen sind:
Informationen und Hinweise zur Pflege der Grünflächen, zu den anstehenden Böden und der Geologie, zu Kultur- und Sachgütern (Bodendenkmale), zum Schutz vorhandener Gewässer, zum Immissionsschutz, möglichen Blendwirkungen und umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen sowie zur teilweisen Lage innerhalb eines Vorbehaltsgebiets Arten- und Biotopschutz.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solar“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Begründung sowie des Umweltberichts ist zusätzlich im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Änderungen zum Entwurf bei den Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Schönfeld, 30.09.2020
gez. Weigel
H-J. Weigel
Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld
Catrin Niemz, Bauverwaltung Schönfeld E-Mail: bauamt@gemeinde-schoenfeld.de